From subsumtions-pruefer
Ordnetsachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt bei Abgrenzung von Deutschem Recht und Unionsrecht in Subsumtionsprüfungen.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/subsumtions-pruefer:eu-abgrenzung-einschlaegige-normenThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Indizien für Unionsrechtsbezug:
| Rechtsquelle | Geltung | Wirkung |
|---|---|---|
| AEUV / EUV (Primärrecht) | Unmittelbar, Vorrang | Höchstrangiges Unionsrecht; verdrängt nationales Recht |
| GRCh Art. 51 | Gilt bei Durchführung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten | Grundrechte der EU; Parallelprüfung zu GG |
| EU-Verordnung (Art. 288 Abs. 2 AEUV) | Unmittelbar und direkt anwendbar | Kein nationaler Umsetzungsakt erforderlich |
| EU-Richtlinie (Art. 288 Abs. 3 AEUV) | Nach Umsetzungsfrist; richtlinienkonforme Auslegung | Kein Horizontaleffekt zwischen Privaten (Grundsatz) |
| Beschlüsse | Nur für Adressaten verbindlich | Einzelfall |
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts bedeutet: Entgegenstehendes nationales Recht wird nicht nichtig, aber im Kollisionsfall unangewendet gelassen. Nationale Gerichte sind verpflichtet, nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen und im Kollisionsfall Unionsrecht anzuwenden.
Leitentscheidungen: EuGH Rs. 6/64 (Costa/ENEL) und Rs. 106/77 (Simmenthal) — live zu prüfen unter curia.europa.eu.
Grenze: Der Anwendungsvorrang gilt nicht gegenüber dem GG-Kern (Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG) — BVerfG Solange II; Lissabon-Urteil (live zu prüfen unter bverfg.de).
Bei Richtlinien, die noch umzusetzen sind oder deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist:
Ausnahmsweise unmittelbare Wirkung einer nicht umgesetzten Richtlinie gegenüber dem Staat (vertikale Wirkung), wenn:
Wenn keine unmittelbare Wirkung: Staatshaftungsanspruch möglich, wenn Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht oder nicht richtig umsetzt und dem Einzelnen dadurch ein Schaden entsteht (EuGH Rs. C-6/90 und C-9/90 — Francovich; live zu prüfen unter curia.europa.eu).
Die Grundrechtecharta gilt nur, wenn Unionsrecht durchgeführt wird. Bei rein nationalem Sachverhalt bleibt das GG allein maßgeblich. Das System weist auf diese Abgrenzung hin und fragt nach dem Unionsbezug.
Parallelgrundrechte: Art. 7 GRCh / Art. 2 Abs. 1 GG (Privatleben); Art. 8 GRCh / Art. 2 Abs. 1 GG (Datenschutz); Art. 11 GRCh / Art. 5 GG (Meinungsfreiheit).
Entscheidungsbaum mit Schritt-für-Schritt-Prüfung: Liegt Unionsrechtsbezug vor? → Welche Rechtsquelle? → Anwendungsvorrang? → Richtlinienkonforme Auslegung nötig? → Vorabentscheidungsersuchen prüfen (→ Skill eu-vorabentscheidung-falsche-wiese).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin subsumtions-prueferStructures legal reasoning for German/European law: maps facts to norms, burden of proof, counterarguments, and next steps. Outputs a research card with collision, jurisdiction, and evidence questions.
Checks deadlines, forms, jurisdiction, and legal remedies for EU law matters; provides a risk traffic light with immediate steps for German jurists.
Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen im Unionsrecht und nationalen Recht. Liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten für rechtstheoretische und rechtsphilosophische Fragestellungen.