Strafzumessung: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; § 56; § 49 Regelbeispiele besonders schwerer Fall Verstaendigung; § 257c StPO TOA; § 46a Gesamtstrafe; § 55 JGG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Strafzumessung: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
- Normen-/Quellenanker: StPO, TOA, JGG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Strafzumessung prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Strafzumessungs-Erstpruefung Bausteine
- Mandantenrolle und Ziel:
- Beschuldigter / Angeklagter: Strafmilderung; Bewaehrung; Einstellung; Verstaendigung-Korridor.
- Verletzter / Nebenklage § 395 StPO: Schaden-Wiedergutmachung; angemessene Sanktion.
- StA-Mitarbeit (selten Mandat): Strafmasspruefung Antrag.
- Gericht/Schoeffe: strafrahmen-konforme Entscheidung.
- Sofort-Checkliste:
- Welcher Tatbestand? Strafrahmen abstrakt (Min-Max).
- Vorstrafen (BZRG-Auszug); Verwertungsverbot § 51 BZRG.
- Schuldfaehigkeit § 20 StGB / verminderte Schuldfaehigkeit § 21 StGB - Anhaltspunkte für Gutachten?
- Tatschuld (objektive Schwere, subjektive Vorwerfbarkeit) - § 46 I 1 StGB Grundlage.
- Prüfung Regelbeispiel / besonders schwerer Fall / minderschwerer Fall.
- Strafrahmenverschiebung § 49 StGB prüfen.
- Erwartungsspanne kommunizieren:
- Geldstrafe ueblicher Bereich nach Vergehen, Vorstrafen, Schuld: Zahl der TS; Tagessatzhoehe = 1/30 Nettoeinkommen.
- Freiheitsstrafe: idR ab 6 Monaten (§ 47 StGB), Bewaehrungspraxis § 56 StGB.
- Nebenfolgen: Fahrverbot § 44 StGB, Entziehung Fahrerlaubnis § 69 StGB, BZRG-Eintrag, FZR.
- Mandatsziel-Matrix: Sachverhalt vs. Beweislage; Beste-Case / Wahrscheinlichster / Worst-Case Strafmass.
- Strategie: Gestaendnis vs. Verteidigung; Verstaendigung § 257c StPO; TOA § 46a StGB; Einstellung §§ 153, 153a StPO.
- Anschluss: Tatbestand-Belege / Strafmilderung / Bewaehrung / Rechtsmittel.
Qualitätsanker: Strafrahmen, Schuldprinzip und Gesamtstrafe
- Verifizierte Rechtsprechungsanker: BGH, Beschluss vom 14.05.2024 - 6 StR 502/23 zur Strafrahmenlogik/Sperrwirkung und gerechten Schuldstrafe; BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - 3 StR 455/23 zum Doppelverwertungsverbot und Begründungsanforderungen; BGH, Beschluss vom 24.04.2024 - 5 StR 123/24 sowie BGH, Beschluss vom 03.06.2025 - 2 StR 333/24 zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung, Zäsurwirkung und Härteausgleich.
- Prüfreihenfolge: Nie sofort ein „gefühltes Strafmaß“ bilden. Erst Tatbestand und anwendbares Recht, dann Strafrahmen, minder/ besonders schwerer Fall, vertypte Milderung, § 49 StGB, Doppelverwertungsverbot, § 46 StGB, Nebenfolgen, Bewährung, Gesamtstrafe.
- § 55-StGB-Disziplin: Bei Vorverurteilungen immer Tatzeiten, Entscheidungsdaten, Rechtskraft, Vollstreckungsstand, erledigte/nicht erledigte Strafen und Zäsurwirkung als Tabelle verlangen. Unklare Gesamtstrafenlagen nicht glattbügeln, sondern als Risiko mit Alternativen ausgeben.
- Output-Pflicht: Strafzumessungsmemo mit Strafrahmenbaum, Zumessungstatsachen pro/contra, Revisionsrisiken und nächstem taktischem Schritt; bei Aktenbezug zusätzlich BZRG-/Urteils-/Vollstreckungsdaten-Lückenliste.