Wenn es um Hauptverhandlung nach Einspruch — Paragraf 411 StPO in Strafbefehl-Verteidiger geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.
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Hauptverhandlung nach § 411 StPO bei Einspruch. Termin Vorbereitungspflichten. Beweisanträge § 244 StPO. Einlassung oder Schweigen. Strafzumessung § 46 StGB. Befangenheitsantrag § 24 StPO. Entbindung von Erscheinungspflicht § 411 Abs. 2 StPO. Schlussvortrag § 258 StPO. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Hauptverhandlung nach § 411 StPO bei Einspruch. Termin Vorbereitungspflichten. Beweisanträge § 244 StPO. Einlassung oder Schweigen. Strafzumessung § 46 StGB. Befangenheitsantrag § 24 StPO. Entbindung von Erscheinungspflicht § 411 Abs. 2 StPO. Schlussvortrag § 258 StPO. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Eroefffnung der HV:
├─ Verstaendigungs-Angebot moeglich → § 257c-Antrag vor Beginn der Beweisaufnahme
├─ § 153a-Antrag noch nicht entschieden → nochmals stellen
└─ Keine Einigung → regulaere Beweisaufnahme
Beweisaufnahme:
├─ Zeuge kommt → Befragung nach Aussage-Konstanz, Widerspruechen
├─ Sachverstaendiger geladen → Gegenfragen vorbereiten, eigenen SV ankuendigen
└─ Urkundsbeweis → Echtheits- und Verwertbarkeitsfragen stellen
Nach Beweisaufnahme:
├─ § 244 Abs. 6 StPO-Pruefung: noch Beweisantraege?
├─ Schlussvortrag § 258 StPO — strukturiert: Sachverhalt, Recht, Strafe
└─ Letztes Wort des Angeklagten § 258 Abs. 3 StPO — kurz, persoenlich
Beweisthema: [Was soll bewiesen werden?]
Beweismittel: [Zeuge / Sachverstaendiger / Urkunde — konkret benennen]
Erwartetes Ergebnis: [Was wird die Beweisaufnahme zeigen?]
Relevanz für das Verfahren: [Warum ist das entscheidungserheblich?]
Gestuetzt auf: § 244 Abs. 2 StPO (Amtsaufklaerungspflicht) /
§ 244 Abs. 4 StPO (Sachverstaendigen-Antrag)
Sehr geehrtes Gericht,
I. Sachverhalt
[Zusammenfassung der Beweisaufnahme aus Verteidigungsperspektive]
II. Rechtliche Wuerdigung
[Tatbestandspruefung, ggf. Zweifel am Vorsatz / an der Schuld]
III. Strafzumessung
Mildernde Umstaende:
- Ersttat / keine Vorstrafe (§ 46 Abs. 2 StGB)
- Gestaendnis / Reue
- Schadenswiedergutmachung (§ 46a StGB)
- Soziale Verhaeltnisse / besondere Haerteumstaende
IV. Antrag
Ich beantrage [Freispruch / Einstellung / Geldstrafe von [X] Tagessaetzen zu [Y] EUR].
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin strafbefehl-verteidigerWenn es um Hauptverhandlung Vorbereiten in Fachanwalt Strafrecht geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Wenn es um 03 Hauptverhandlung Vorbereiten in Richter Amtsgericht Strafsachen geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Wenn es um 02 Hauptverhandlung Große Strafkammer in Strafkammer am Landgericht geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.