Deal: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Deal: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- Konkreter Gegenstand: Deal: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung.
- Normen-/Verfahrensanker: StPO §§ 407 ff., Einspruchsfrist, Wiedereinsetzung, Pflichtverteidigung, Tagessatzsystem, Einstellungsmöglichkeiten und Beweisverwertungsfragen.
- Entscheidende Weiche: Tat, Beweis, Rechtsfolge, Frist, Mandantenziel und Kostenrisiko so trennen, dass sofort klar wird: Einspruch voll, beschränkt oder Rücknahme/Deal.
- Arbeitsprodukt: Erstelle eine fallbezogene Matrix
Behauptung / Norm / Beleg / Risiko / Gegenargument / nächster Schritt; keine bloße Wiederholung des allgemeinen Plugin-Workflows.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Deal prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Deal / Verstaendigung im Strafbefehlsverfahren Bausteine
- Rechtsgrundlage Verstaendigung § 257c StPO: auch im Verfahren nach Strafbefehl mit Einspruch grundsätzlich anwendbar (analog).
- Inhaltsschranken § 257c II StPO:
- Zulässig: Strafrahmen-Korridor (Unter- und Obergrenze); konkreter Tatsachenfeststellungen.
- Unzulaessig: Verzicht auf Schuldspruch; Massregeln § 257c II 3 StPO; Strafvollstreckungsfragen.
- Belehrung § 257c V StPO als Wirksamkeitsvoraussetzung:
- Mandant über alle moeglichen Konsequenzen unterrichten.
- Bei Verstoss Beweisverwertungsverbot des Gestaendnisses.
- Geschäftsgrundlage Verstaendigung:
- Gestaendnis Angeklagter (regelmaessig vollumfaenglich).
- Beweisaufnahme aber nicht ersparbar - Prüfung Glaubhaftigkeit.
- Wegfall der Bindung § 257c IV StPO bei neuen erheblichen Umstaenden oder unrichtigen Voraussetzungen.
- Vorgehensweise:
- Vorgespraech mit StA / Gericht ausserhalb Hauptverhandlung.
- Korridor sondieren (Min - Max Strafmass).
- Sondierung schriftliche Zusammenfassung an Mandant für Freigabe.
- In Hauptverhandlung formell § 257c StPO einbringen.
- Beweislast und Beweismittel beim Deal:
- StA traegt weiterhin Beweislast Schuld; Verstaendigung nicht Schuldspruch-Ersatz.
- Bei Verstaendigung-Bruch (z. B. neue Erkenntnisse) faellt Bindung weg; Gericht muss neu prüfen.
- Alternativen zur Verstaendigung:
- § 153 StPO Einstellung wegen Geringfuegigkeit (ohne Auflagen).
- § 153a StPO Einstellung gegen Auflagen (Geldbusse, gemeinnuetzige Arbeit, Schadenswiedergutmachung) - oft strategisch besser als Verstaendigung, weil keine Verurteilung.
- § 154 StPO Teilstellung bei Tatmehrheit.
- Rechtsmittelverzicht nach Verstaendigung idR nicht möglich (§ 302 I 2 StPO); freier Wille bei Verzicht (BGH-Linie).
- Praxis-Tipp: Verstaendigung schriftlich vorbereiten; im Protokoll Korridor exakt dokumentieren; Belehrung § 257c V StPO als Pflichtbestandteil checken.