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Wenn es um Kreuzfahrtschiff – Schadensfall bei Versicherung melden in See- und Schifffahrtsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Ein Kreuzfahrtschiff oder großes Fahrgastschiff erleidet Kollisionsschäden; P&I-Club und H&M-Versicherer werden koordiniert informiert. Ein Reeder verzögert die Schadensmeldung; Versicherer beruft sich auf VVG § 28 Obliegenheitsverletzung. Eine Bank aktiviert MII-Police nach Totalverlust eines hypothekenbelasteten Kreuzfahrtschiff oder großes Fahrgastschiff.
P&I-Clubs arbeiten nach dem Mutual-Insurance-Prinzip: Mitglieder (Reeder) sichern sich gegenseitig ab; Prämien werden nachträglich angepasst. Für die Deckungsauslösung entscheidend ist die prompte Meldung an den zuständigen Club-Korrespondenten im Hafenstaat. Alle 13 IG-Clubs haben weltweite Korrespondentennetzwerke; im Schadenfall sofort aktivieren.
Bei einem Schiffsunfall sind typischerweise beteiligt: H&M-Versicherer (Schaden am eigenen Schiff); P&I-Club (Drittschäden; Personenschäden; Umwelt); ggf. War-Risk-Versicherer (politische Risiken); Cargo-Versicherer der Ladung (vom Befrachter beauftragt). Koordination ist essenziell um Deckungslücken und Doppelerstattungen zu vermeiden.
Unmittelbare Maßnahmen: Unfallstelle fotografieren; beschädigte Teile sichern; Zeugenaussagen protokollieren; Logbücher und Stundenbücher sofort sichern und beglaubigen lassen. Externe Gutachter (Havariekommissar; Klasseninspektor; P&I-Club-Surveyor) sind unverzüglich zu bestellen. Digitale Daten (AIS; VDR; ECDIS) sichern und auf Backup-Medien kopieren.
Bei einem Kaskoschaden sind in der Regel mehrere Versicherer betroffen: H&M-Versicherer für den Sachschaden; P&I-Club für die Haftpflicht gegenüber Dritten; MII für den Hypothekengläubiger. Die Koordination ist Aufgabe des Schiffsanwalts.
Der H&M-Versicherer, der den Schaden reguliert hat, tritt in die Forderungen des Reeders gegen den Schädiger ein (VVG § 86). Der P&I-Club zahlt nur nach dem Pay-to-be-Paid-Prinzip; der Reeder muss den Schaden erst selbst zahlen und wird dann vom Club erstattet.
| Norm | Inhalt |
|---|---|
| VVG § 28 | Obliegenheitsverletzung |
| VVG § 82 | Schadensminderung |
| VVG § 86 | Forderungsübergang |
| DTV-Kasko 2009 | Versicherte Gefahren |
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First indexed Jul 15, 2026
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Wenn es um Binnenschiff – Schadensfall bei Versicherung melden in See- und Schifffahrtsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.
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