From Schriftform und Textform im BGB
Wenn es um Dokumentation: Verhandlung, Vergleich und Eskalation in Schriftform und Textform im BGB geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Paragraf 241 Abs. 2 BGB — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.Paragraf 242 BGB — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.Paragraf 280 Abs. 1 BGB — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.Paragraf 286 Abs. 1 BGB — Verzug und Fristlogik.Paragraf 195 BGB — regelmäßige Verjährung.Paragraf 199 Abs. 1 BGB — Beginn der regelmäßigen Verjährung.Paragraf 253 Abs. 2 ZPO — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.Paragraf 138 Abs. 1 ZPO — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin schriftform-und-textform-bgbWenn es um Beruht: Verhandlung, Vergleich und Eskalation in diesem Spezialbereich geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.
Wenn es um Standard: Verhandlung, Vergleich und Eskalation in Einfache und Leichte Sprache für juristische Texte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Gatekeeper: Verhandlung, Vergleich und Eskalation in Forderungsmanagement — Klagewerkstatt geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.