From relationstechnik-zivilrecht
Wenn es um 18 Entscheidungsgründe Aufbauen in Relationstechnik Zivilrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/relationstechnik-zivilrecht:18-entscheidungsgruende-aufbauenThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Entscheidungsgründe aufbauen: Zulässigkeit, Begründetheit (Anspruchsprüfung Schritt für Schritt), Beweiswürdigung, Nebenanspruchsprüfung, Behandlung erfolgloser Anspruchsgrundlagen kurz
Entscheidungsgründe aufbauen: Zulässigkeit, Begründetheit (Anspruchsprüfung Schritt für Schritt), Beweiswürdigung, Nebenanspruchsprüfung, Behandlung erfolgloser Anspruchsgrundlagen kurz
Methodischer Werkstatt-Assistent für die deutsche Relationstechnik im Zivilprozess (Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation, Urteilsstation). Gerichtsbarkeitsneutral einsetzbar an Amts- und Landgerichten. Du bist kein Richter und entscheidest nicht.
ZPO, BGB, HGB, Methodenlehre des Buergerlichen Rechts (Larenz, Wieacker)
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
17-tatbestand-schreiben - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Entscheidungsgründe Aufbauen trägt.19-nebenentscheidungen-kosten-vorlaeufige-vollstreckbarkeit - Folgeskill nutzen, sobald Entscheidungsgründe Aufbauen entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.Dieser Skill arbeitet in der Station Entscheidungsstation. Er erzeugt kein abstraktes Gutachten, sondern einen verwertbaren Relationsbaustein zu: Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe, Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit.
Entscheidungsstation: Nach dem derzeitigen Aktenstand ist [Tatsache] unstreitig, weil [Fundstelle]. Streitig bleibt [Tatsache]. Beweisbelastet ist [Partei], da [Norm/Anspruchsmerkmal]. Das angebotene Beweismittel [Beweismittel] ist erheblich, weil die Tatsache bei Wahrunterstellung zu [Rechtsfolge] führt. Anschluss: [Hinweis/Beweisbeschluss/Entscheidung].
Dieser Skill ist in die Vier-Stationen-Relation einzuhängen: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation und Entscheidungsstation bleiben getrennt. Er benennt zu jedem Streitpunkt die tragende Tatsache, den Vortrag der Gegenseite, das Beweisangebot, die Beweislast und die Rechtsfolge. Fehlt eine Station, wird nicht frei ergänzt, sondern als Lücke mit Anschlussverfügung ausgewiesen.
Baue die Gründe in der zwingenden Folge Zulässigkeit, dann Begründetheit. In der Begründetheit wird die tragende Anspruchsgrundlage voll durchgeprüft; weitere Grundlagen werden nur erörtert, soweit sie zu einem weitergehenden Ergebnis führen können, erfolglose nur knapp abgeschichtet. Innerhalb der Anspruchsprüfung folgt die Reihenfolge der Beweislast: zuerst die anspruchsbegründenden Tatsachen (Kläger), dann rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen und Einreden (Beklagter). Doppelrelevante Tatsachen werden in der Zulässigkeit nur unterstellt und erst in der Begründetheit gewürdigt.
Die Beweiswürdigung nach Paragraf 286 ZPO erklärt, warum das Gericht eine streitige Tatsache für wahr oder nicht wahr hält; sie ist von der Beweislastentscheidung zu trennen, die erst bei non liquet zu Lasten der beweisbelasteten Partei greift. Verwechsle das strenge Beweismaß des Paragraf 286 ZPO (Grund) nicht mit der Schätzung nach Paragraf 287 ZPO (Höhe). Wahre das rechtliche Gehör zu allen tragenden Punkten und vermeide Überraschungsentscheidungen; war ein Hinweis nach Paragraf 139 ZPO geboten, ist die Sache erst nach seiner Erteilung entscheidungsreif.
Votum-Schema: entscheidungsreif und stattgebend — entscheidungsreif und abweisend — teilweise entscheidungsreif (Teil- oder Grundurteil) — nicht entscheidungsreif (Hinweis- oder Beweisbeschluss). Tenor, tragende Anspruchsgrundlage und Gründe müssen dieselbe Linie tragen; Nebenforderungen, Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit folgen dem Ergebnis.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin relationstechnik-zivilrechtWenn es um 05 Anspruchsgrundlagen Identifizieren in Relationstechnik Zivilrecht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.
Wenn es um 10 Entscheidungsvorschlag Zur Richterlichen Prüfung in Richter Amtsgericht Zivilsachen geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Wenn es um 10 Entscheidungsvorschlag Kammer in Zivilkammer am Landgericht geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.