From relationstechnik-zivilrecht
Structures evidence-phase voting in German civil procedure: organizes facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps; produces a burden-of-proof and substantiation matrix.
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/relationstechnik-zivilrecht:15-beweisstation-votumThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Der Skill erstellt ein Beweisstationsvotum, das unmittelbar für Terminvorbereitung, Hinweisbeschluss, Beweisbeschluss oder Urteil weiterverwendet werden kann. Es wird nur über Tatsachen Beweis erhoben, die streitig, erheblich, beweisbedürftig und mit einem zulässigen Beweismittel unterlegt sind.
Der Skill erstellt ein Beweisstationsvotum, das unmittelbar für Terminvorbereitung, Hinweisbeschluss, Beweisbeschluss oder Urteil weiterverwendet werden kann. Es wird nur über Tatsachen Beweis erhoben, die streitig, erheblich, beweisbedürftig und mit einem zulässigen Beweismittel unterlegt sind.
Arbeitsmodus für die Beweisstation im zivilgerichtlichen Votum. Der Skill führt vom Streitpunkt zur beweisrechtlich sauberen Anschlussentscheidung und schützt vor Ausforschungsbeweis, verfrühter Würdigung und unklarer Beweisthemenfassung.
ZPO, BGB, HGB, Methodenlehre des Bürgerlichen Rechts
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
| Schritt | Leitfrage | Fehlerbremse |
|---|---|---|
| Streitpunkt | Welche konkrete Tatsache ist nach Kläger- und Beklagtenstation offen? | Rechtsfragen und Wertungen nicht als Beweisthema formulieren. |
| Erheblichkeit | Würde die Tatsache bei Beweis oder Gegenbeweis die Entscheidung ändern? | Unerhebliche Tatsachen nicht in den Beschluss aufnehmen. |
| Beweisbedürftigkeit | Ist die Tatsache streitig, bestritten und nicht offenkundig? | Unstreitiges wird festgestellt, nicht bewiesen. |
| Beweislast | Wer trägt das Risiko des Offenbleibens? | Beweislast vor Beweismittelprüfung festlegen. |
| Beweismittel | Ist das Mittel zulässig, erreichbar und geeignet? | Ausforschungsbeweis, Zeuge vom Hörensagen und unbestimmte Urkunden sauber kennzeichnen. |
| Beschluss | Ist das Beweisthema knapp, tatsachenbezogen und vollstreckbar? | Keine Sammelthemen, keine Rechtsbegriffe ohne Tatsachenkern. |
| Würdigung | Was ist nach Paragraf 286 oder Paragraf 287 ZPO zu bewerten? | Glaubhaftigkeit, Glaubwürdigkeit, Plausibilität, Widersprüche und Aktenfundstellen getrennt würdigen. |
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung der [Partei], [konkrete Tatsache], durch [Beweismittel]. Die Tatsache ist entscheidungserheblich, weil [Auswirkung auf Anspruch/Einwendung/Einrede]. Beweisbelastet ist [Partei].
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
14-beweismittel-wuerdigen - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Beweisstation Votum trägt.16-tenor-formulieren - Folgeskill nutzen, sobald Beweisstation Votum entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.Dieser Skill arbeitet in der Station Beweisstation. Er erzeugt kein abstraktes Gutachten, sondern einen verwertbaren Relationsbaustein zu: Beweisthema, Beweislast, Beweismittel, Beweisbeschluss und Würdigung.
Beweisstation: Nach dem derzeitigen Aktenstand ist [Tatsache] unstreitig, weil [Fundstelle]. Streitig bleibt [Tatsache]. Beweisbelastet ist [Partei], da [Norm/Anspruchsmerkmal]. Das angebotene Beweismittel [Beweismittel] ist erheblich, weil die Tatsache bei Wahrunterstellung zu [Rechtsfolge] führt. Anschluss: [Hinweis/Beweisbeschluss/Entscheidung].
Dieser Skill ist in die Vier-Stationen-Relation einzuhängen: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation und Entscheidungsstation bleiben getrennt. Er benennt zu jedem Streitpunkt die tragende Tatsache, den Vortrag der Gegenseite, das Beweisangebot, die Beweislast und die Rechtsfolge. Fehlt eine Station, wird nicht frei ergänzt, sondern als Lücke mit Anschlussverfügung ausgewiesen.
Das Votum nennt je Beweisthema: streitige Tatsache, Erheblichkeit, Beweislast, angebotenes Beweismittel, voraussichtlicher Beweisbeschluss und mögliche Folgen nach Beweisaufnahme. Eine rechtliche Bewertung ersetzt keinen Beweis. Antizipierte Beweiswürdigung wird nur als Risiko, nicht als Ergebnis ausgegeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin relationstechnik-zivilrechtStructures a plaintiff's written opinion (Votum) in German civil procedure using Relationstechnik: organizes facts, legal norms, burden of proof, counterarguments, and next steps.
Structures facts, examines burden of proof, and drafts evidence orders for German civil procedure (ZPO) in small claims chambers.
Guides the creation of evidence rulings (Beweisbeschluss) and expert witness selection in German civil procedure for Landgericht. Organizes facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps.