From relationstechnik-zivilrecht
Assigns burden of proof to each disputed fact in German civil procedure (ZPO/BGB). Structures claim, defense, evidence, counterarguments, and next steps with a burden-of-proof matrix.
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/relationstechnik-zivilrecht:13-beweislastverteilung-pruefenThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Der Skill ordnet jede streitige und erhebliche Tatsache einer beweisbelasteten Partei zu. Er trennt Darlegungslast, Beweislast, Beweiserleichterung, sekundäre Darlegungslast, Anscheinsbeweis, Schadensschätzung, Beweisvereitelung und non liquet, bevor ein Beweisbeschluss formuliert wird.
Der Skill ordnet jede streitige und erhebliche Tatsache einer beweisbelasteten Partei zu. Er trennt Darlegungslast, Beweislast, Beweiserleichterung, sekundäre Darlegungslast, Anscheinsbeweis, Schadensschätzung, Beweisvereitelung und non liquet, bevor ein Beweisbeschluss formuliert wird.
Arbeitsmodus für die richterliche Beweisstation. Der Skill verhindert, dass die Beweisaufnahme zur Ausforschung wird, und zeigt für jeden Streitpunkt, wer bei offenbleibender Tatsache verliert.
ZPO, BGB, HGB, Methodenlehre des Bürgerlichen Rechts
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
| Tatsache | Regel | Typische Partei | Prüfhinweis |
|---|---|---|---|
| Anspruchsbegründend | Wer die günstige Rechtsfolge will, trägt die Tatsachen. | Kläger | Anspruchsmerkmal erst aus Klägerstation übernehmen, wenn es schlüssig und erheblich ist. |
| Rechtshindernd | Tatsachen, die das Entstehen verhindern. | Beklagter | Geschäftsunfähigkeit, Formmangel, Gesetzesverbot oder fehlende Genehmigung gesondert prüfen. |
| Rechtsvernichtend | Tatsachen, die einen entstandenen Anspruch beseitigen. | Beklagter | Erfüllung, Aufrechnung, Erlass, Rücktritt oder Anfechtung mit Zugang und Zeitpunkt versehen. |
| Rechtshemmend | Einreden gegen Durchsetzbarkeit. | Beklagter | Verjährung, Zurückbehaltung und Stundung nur auf Einrede oder prozessual wirksamen Vortrag. |
| Höhe und Schaden | Paragraf 287 ZPO kann die Überzeugungsanforderung senken. | Meist Kläger | Schätzung braucht Anknüpfungstatsachen; reine Spekulation reicht nicht. |
| Beweisnähe | Sekundäre Darlegungslast kann Vortragspflichten verschieben. | Sachnähere Partei | Verschiebt nicht automatisch die Beweislast; non liquet bleibt gesondert zuordnen. |
Bleibt nach Ausschöpfung der angebotenen und gebotenen Beweise offen, ob [Tatsache] vorliegt, wirkt dies zulasten von [Partei], weil diese für [Tatbestandsmerkmal/Einwendung/Einrede] beweisbelastet ist.
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
12-beweisbeduerftige-tatsachen-isolieren - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Beweislastverteilung Prüfen trägt.14-beweismittel-wuerdigen - Folgeskill nutzen, sobald Beweislastverteilung Prüfen entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.Dieser Skill arbeitet in der Station Beweisstation. Er erzeugt kein abstraktes Gutachten, sondern einen verwertbaren Relationsbaustein zu: Beweisthema, Beweislast, Beweismittel, Beweisbeschluss und Würdigung.
Beweisstation: Nach dem derzeitigen Aktenstand ist [Tatsache] unstreitig, weil [Fundstelle]. Streitig bleibt [Tatsache]. Beweisbelastet ist [Partei], da [Norm/Anspruchsmerkmal]. Das angebotene Beweismittel [Beweismittel] ist erheblich, weil die Tatsache bei Wahrunterstellung zu [Rechtsfolge] führt. Anschluss: [Hinweis/Beweisbeschluss/Entscheidung].
Dieser Skill ist in die Vier-Stationen-Relation einzuhängen: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation und Entscheidungsstation bleiben getrennt. Er benennt zu jedem Streitpunkt die tragende Tatsache, den Vortrag der Gegenseite, das Beweisangebot, die Beweislast und die Rechtsfolge. Fehlt eine Station, wird nicht frei ergänzt, sondern als Lücke mit Anschlussverfügung ausgewiesen.
Die Beweisstation enthält nur erhebliche und streitige Tatsachen. Ordne zuerst die Tatsache ein: anspruchsbegründend, rechtshindernd, rechtsvernichtend oder rechtshemmend. Danach prüfe Sonderregeln, sekundäre Darlegungslast, Anscheinsbeweis, Beweisvereitelung und Beweisnähe. Jede Beweisfrage wird als konkrete Tatsachenfrage formuliert.
Grundregel nach der Rosenberg-Formel: Jede Partei trägt die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Norm. Der Anspruchsteller beweist die anspruchsbegründenden Tatsachen, der Gegner die rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden. Diese Grundregel wird nie mechanisch stehen gelassen, sondern auf Durchbrechungen geprüft:
Trenne das Beweismaß: Paragraf 286 ZPO (volle Überzeugung mit praktisch brauchbarem Gewissheitsgrad) für Haftungsgrund und anspruchsbegründende Tatsachen, Paragraf 287 ZPO (Schätzung auf gesicherter Grundlage) für Schadenshöhe und haftungsausfüllende Kausalität. Bleibt eine erhebliche, streitige Tatsache unaufgeklärt (non liquet), entscheidet die Beweislast zu Lasten der beweisbelasteten Partei; das ist von der Beweiswürdigung nach Paragraf 286 ZPO zu unterscheiden.
Leitentscheidungen als Anker nur mit Verifikationshinweis verwenden; keine Aktenzeichen oder Fundstellen aus dem Gedächtnis bilden.
Votum-Schema je Beweisthema: Tatsachentyp und beweisbelastete Partei — anwendbare Durchbrechung mit ihrer Wirkung (echte Umkehr oder bloße Erleichterung) — Beweismaß nach Paragraf 286 oder Paragraf 287 ZPO — Folge bei non liquet.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin relationstechnik-zivilrechtAllocates burden of proof and substantiation in German civil procedure. Maps facts, norms, evidence burdens, counterarguments, and next steps. Produces a burden-of-proof and substantiation matrix.
Organizes burden of proof in German civil procedure: maps facts, legal norms, burden allocation, counterarguments, and next steps. Provides a burden-of-proof and substantiation matrix.
Isoliert beweisbedürftige Tatsachen in der deutschen Relationstechnik des Zivilprozesses: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.