Sachverhalts-Chronologie
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage — kläre vor der Erstellung
- Modus: Arbeitschronologie (intern, vollständig), Schriftsatz-Chronologie (aufbereitet) oder Zeugenchronologie (gefültert)?
- Dokumentenbasis: Liegen die Quellen vor (Verträge, E-Mails, Schriftsätze, Anlagen)?
- Zeitraum: Welcher Zeitraum ist mandatsrelevant — gibt es einen frühesten relevanten Stichtag?
- Lücken: Gibt es bekannte Zeiträume, für die keine Dokumente vorliegen?
- Prozessuale Funktion: Für Sachverhaltsdarstellung (Paragraf 253 ZPO), Zeugenvernehmung (Paragrafen 373 ff. ZPO) oder Berufungsbegründung (Paragraf 520 Abs. 3 ZPO)?
Zentrale Normen
- Paragraf 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Anforderungen an die Klageschrift — vollständiger Sachvortrag)
- Paragraf 138 ZPO (Erklärungspflicht der Parteien — Vollständigkeit und Wahrheitspflicht)
- Paragraf 373 ff. ZPO (Zeugenbeweis — Grundlage der Zeugenchronologie)
- Paragraf 520 Abs. 3 ZPO (Berufungsbegründung — tatsächliche Angaben)
- Paragraf 286 ZPO (Freie Beweiswuerdigung — Chronologie als Hilfsmittel)
Rechtsprechung (ergänzt)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zweck
Aufbau einer mandatsbezogenen Sachverhalts-Chronologie aus vorliegenden Dokumenten, Schriftsätzen, Verträgen, E-Mails und Anlagen. Die Chronologie dient als Grundlage für Sachverhaltsdarstellungen im Schriftsatz (Paragraf 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), Zeugenvernehmungsvorbereitung (Paragrafen 373 ff. ZPO), Berufungsbegründung (Paragraf 520 Abs. 3 ZPO) und interne Mandatsbriefings.
Drei Modi:
- Arbeitschronologie – intern, vollständig, mit Lückenmarkierungen
- Sachverhaltsdarstellungs-Chronologie – aufbereitet für den Schriftsatz, urteilsstilgerecht
- Zeugenchronologie – gefiltert auf einen bestimmten Zeugen für Vernehmungsvorbereitung
Eingaben
- Aktives Mandat (Slug)
- Hochgeladene Dokumente: Verträge, Korrespondenz, E-Mails, Protokolle, Rechnungen, Sachverständigengutachten, Gerichtsentscheidungen
- Wahl des Modus:
--arbeits | --sachverhalt | --zeuge=[Name]
- Optional: bekannte Schlüsseldaten (z. B. Vertragsschluss, Fälligkeitsdatum, Kündigungserklärung)
Ablauf
-
Dokumente parsen: Alle hochgeladenen Dateien auf datierte Ereignisse scannen. Datum, Uhrzeit (soweit angegeben), Ereignisbeschreibung, Quelle (Dokumentenbezeichnung, Anlage-Nr.) und beteiligte Personen extrahieren.
-
Deduplizierung: Gleiche Ereignisse aus verschiedenen Quellen zusammenführen; Widersprüche markieren als [WIDERSPRUCH: Quelle A gibt X an, Quelle B gibt Y an].
-
Mandatstheorien-Tagging: Jedes Ereignis nach Relevanz für die Mandatstheorie markieren:
- 🔑 Kernereignis (unmittelbar anspruchsbegründend oder -ausschließend)
- ⚠️ Risikopunkt (könnte gegen Mandantin sprechen)
- 📎 Hintergrundinformation
- ❓ Ungeklärt / Beleg fehlt
-
Lücken identifizieren: Zeiträume ohne belegte Ereignisse und inhaltliche Lücken (z. B. fehlende Zugangsbestätigung, unklare Übergabe) als [LÜCKE: Zeitraum MM/JJJJ bis MM/JJJJ – kein Beleg] markieren.
-
Modus anwenden:
- Arbeitschronologie: Vollständige Liste mit Quellenangaben und Anmerkungen.
- Sachverhaltsdarstellung: Fließtext im Urteilsstil, Ereignisse in der dritten Person, Beweisquellen als Fußnoten.
- Zeugenchronologie: Nur Ereignisse mit Beteiligung des Zeugen; Ergänzung um mögliche Wissenslücken des Zeugen.
- Versionierung: Neue Chronologien als
chronology-v[N].md im Mandatsordner speichern.
Quellen und Zitierweise
Verbindlich: ../references/zitierweise.md.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Risiken / typische Fehler
- Unklarer Zugangszeitpunkt: Zugangsnachweis für Mahnungen und Fristsetzungen ist entscheidend für Verzugsbeginn (Paragraf 286 Abs. 1 BGB); fehlende Belege zwingend als Lücke markieren.
- Veraltete Chronologie: Nach jedem Mandat-Update (
/mandat-update) die Chronologie ergänzen; veraltete Versionen archivieren.
- Zeugenchronologie zu weit gefasst: Nur mandatsrelevante Ereignisse einbeziehen; nicht alle Ereignisse, an denen der Zeuge beteiligt war.
- Datenschutz: Personenbezogene Daten Dritter nur soweit erforderlich; DSGVO-Minimierungsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) beachten.