Bankpflichten: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: § 675u; § 675v — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Bankpflichten: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- Normen-/Quellenanker: BGB §§ 675u, 675v, 675w, 280; ZAG/PSD2, künftig PSD3/PSR beobachten; DSGVO Art. 33, 34; StGB §§ 263, 263a, 202a, 269; Bank-AGB, Authentifizierungsprotokolle und Ombudsmannregeln.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Bankpflichten prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Beweislastverteilung im Phishing-Fall
- § 675w S. 1 BGB: Wurde die Authentifizierung mittels eines Zahlungsinstruments aufgezeichnet, muss der Zahlungsdienstleister bei Streit über die Authentizität nachweisen, dass die Zahlung authentifiziert, ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht und nicht durch eine Störung beeinträchtigt war.
- § 675w S. 3 BGB: Die Nutzung des Zahlungsinstruments reicht nicht als Anscheinsbeweis dafür, dass der Zahler die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Sekundäre Darlegungslast Kunde
Der Zahler muss substantiiert vortragen:
- Vorgang der Phishing-Attacke (Mail, SMS, Anruf, App-Manipulation)
- Eigene Wahrnehmung und Reaktion (Zeitachse)
- Erkennbarkeit der Täuschung im konkreten Fall
- Pflichten gemäß § 675l BGB (Bewahrung Sicherungsverfahren, unverzügliche Anzeige bei Verdacht)
Pflichten der Bank
- § 55 ZAG (PSD2-Umsetzung): Starke Kundenauthentifizierung mit mindestens zwei unabhängigen Elementen (Wissen, Besitz, Inhärenz).
- Art. 97 PSD2 i. V. m. Delegierter VO (EU) 2018/389: dynamische Verknüpfung der Authentifizierung mit Betrag und Empfänger.
- § 675l BGB Spiegelpflicht: Bank muss Sicherheitsmerkmale für unverzügliche Sperre verfügbar halten.
- § 675k BGB: Sperrmöglichkeit, Sperrmeldung, Wiedereinrichtung.
Substantiierung Bankhaftung
- Logfiles der Authentifizierungsschritte
- Geräte-Fingerprint des Auftraggebers (Bank hat dies regelmäßig)
- Risk-Score der Transaktion (Empfängerkonto neu, ungewöhnlicher Betrag)
- Telefon-Anrufeingang: Bei Call-ID-Spoofing TKG-Provider einbeziehen, soweit verfügbar.
Substantiierung Kundenseite
- Screenshot der Phishing-Nachricht
- Anrufaufzeichnung / Notiz mit Datum, Uhrzeit, Nummer, Inhalt
- Anzeige bei Polizei (Strafanzeige nach § 263a StGB Computerbetrug)
- Anzeige bei Bank: Bestätigung mit Datum
Trade-off
Die Beweislastverteilung ist gesetzlich verbraucherfreundlich. In der Praxis schiebt die Bank die "grobe Fahrlässigkeit" trotzdem oft als Verteidigung vor; Schlichtungsstellen verlangen meist konkrete Tatsachen statt pauschaler Behauptungen. Substantiierter Anfangsvortrag öffnet die Tür zur Erstattung.