Mieterhöhungsverlangen erstellen (Vermieter / Hausverwaltung)
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Miet- und WEG-Recht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Mieterhöhungsverlangen erstellen (Vermieter / Hausverwaltung) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Immer erst Verhältnis Miete/WEG/Gewerbe/Verwaltung trennen, dann Frist, Beschlusskompetenz, Umlagefähigkeit, Belege, Gebrauchsnachteil und Kostenfolge prüfen.
- Outputpflicht: Abrechnungsprüftabelle, Beschlussvorschlag, Anfechtungs-/Beschlussersetzungsskizze, Mietermail, Vermieterschreiben oder Verwalter-To-do-Liste.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Disclaimer (Schlüsselstelle)
Ein formal oder materiell fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam — der Mieter darf zustimmen verweigern. Wer die Wartefrist oder die Kappungsgrenze verletzt verliert das Verlangen ganz. Vor Versand großer Mieterhöhungen oder bei zweifelhafter Mietspiegel-Einordnung ist eine fachanwaltliche Prüfung dringend empfohlen.
Workflow
Schritt 1 — Daten zusammenstellen
- Aktueller Mietvertrag mit Vertragsdatum.
- Bisherige Nettokaltmiete und Datum der letzten Erhöhung.
- Lage- und Ausstattungsprotokoll aus dem Skill
lage-und-ausstattung-erheben.
- Auszug aus dem aktuellen amtlichen Mietspiegel der Stadt aus
references/mietspiegel-quellen.md.
- Bei Begründung durch Vergleichswohnungen: drei konkrete Wohnungen mit Adresse Ausstattung und Höhe der Miete.
Schritt 2 — Wartefrist (§ 558 Abs. 1 BGB)
- Die neue Miete darf frühestens fünfzehn Monate nach Einzug oder nach Wirksamwerden der letzten Erhöhung verlangt werden.
- Berechnung dokumentieren — sonst Risiko der Unwirksamkeit.
Schritt 3 — Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)
- Regelgrenze zwanzig Prozent in drei Jahren.
- In Gebieten der Kappungsgrenzenverordnung fünfzehn Prozent in drei Jahren (siehe
references/mietspiegel-quellen.md).
- Berechnung der gesamten Erhöhung gegenüber der vor drei Jahren geschuldeten Miete dokumentieren.
Schritt 4 — Materielle Begründung
- Ortsübliche Vergleichsmiete aus dem qualifizierten Mietspiegel ermitteln (Spanne + Orientierungshilfe).
- Einordnung der konkreten Wohnung innerhalb der Spanne nachvollziehbar darstellen.
- Wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt: einfacher Mietspiegel Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.
Schritt 5 — Formale Anforderungen (§ 558a BGB)
- Textform ausreichend (Brief Fax E-Mail mit Unterschriftstext).
- Adressierung alle im Mietvertrag genannten Mieter namentlich.
- Erklärung der Vermieter verlangt Zustimmung zur Erhöhung auf einen konkreten neuen Betrag ab einem konkreten Termin.
- Begründung mit Verweis auf Mietspiegel Gutachten oder Vergleichswohnungen.
- Beilagen Mietspiegelauszug gut lesbar oder Gutachten als Kopie oder Vergleichswohnungen-Aufstellung.
Schritt 6 — Wirkungszeitpunkt und Zustimmungsfrist
- Wirksame Erhöhung erfolgt erst mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 1 BGB).
- Mieter hat Zustimmungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB).
- Bei Schweigen oder Verweigerung kann Klage auf Zustimmung erhoben werden — Klagefrist drei Monate nach Ablauf der Zustimmungsfrist.
Schritt 7 — Prüfroutine vor Versand
- Wartefrist fünfzehn Monate erfüllt.
- Kappungsgrenze eingehalten.
- Mietspiegel oder Gutachten oder drei Vergleichswohnungen als Begründung beigefügt.
- Alle Mieter namentlich adressiert.
- Wirksamkeitstermin korrekt berechnet (Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang).
- Bei Mietpreisbremse-Gebiet prüfen ob die neue Miete nach Erhöhung noch innerhalb der Vergleichsmiete plus zehn Prozent liegt.
Schreiben-Entwurf
Erzeuge ein Schreiben mit:
- Adresse aller Mieter namentlich.
- Bezugnahme auf den Mietvertrag (Datum Mietsache).
- Bisherige Miete und neue Miete in Euro mit Wirksamkeitstermin.
- Begründung mit Bezug auf den amtlichen Mietspiegel (Stadt Jahr Spaltennummer) oder Gutachten oder Vergleichswohnungen.
- Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und Einordnung der konkreten Wohnung.
- Nachweis Wartefrist und Kappungsgrenze.
- Hinweis auf Zustimmungsfrist nach § 558b Abs. 2 BGB.
- Disclaimer — Hinweis dass dies ein Vermieter-Verlangen ist und der Mieter sich beraten lassen kann.
Hinweis zur Mietpreisbremse
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf eine Erhöhung bei bestehendem Mietverhältnis grundsätzlich erfolgen — die Mietpreisbremse begrenzt nur die Neuvermietung. Aber: bei Neuvermietung ist eine Miete über ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent unzulässig (§ 556d BGB). Bei Folgeerhöhungen im laufenden Verhältnis gilt nur die Kappungsgrenze.
Aktuelle Rechtsprechung — Leitsaetze (Stand 05/2026, verifiziert dejure.org)
- Berliner Mietendeckel nicht als BGH-Mietrecht zitieren: Die Kompetenzfrage wurde durch BVerfG, Beschluss vom 25.03.2021 - 2 BvF 1/20, entschieden. Für Mietpreisbremse/Rückzahlung nach §§ 556d ff. BGB immer eine gesondert verifizierte BGH-Entscheidung mit Datum und Aktenzeichen heranziehen.
- BVerfG 25.03.2021, 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20 (Berliner Mietendeckel-Beschluss): Landesrechtlicher Mietendeckel (Berlin) ist mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig (Bundesrecht abschliessend). Quelle: bundesverfassungsgericht.de / dejure.org/2021,7050.
- BGH 28.04.2021, VIII ZR 22/20: Qualifizierter Mietspiegel — Anforderungen an wissenschaftliche Erstellung; Erschuetterung der Vermutungswirkung nur bei substantiierten Maengeln des Mietspiegel-Erstellungsverfahrens. Quelle: dejure.org/2021,15412.
- BGH 18.03.2020, VIII ZR 64/19 (Bauwerksmaengel als Mietminderungsgrund — vor Mieterhoehungsausgleich prüfen): Erhebliche Maengel mindern auch die Bezugsbasis der Vergleichsmiete. Quelle: dejure.org/2020,4895.
- Gesetzeslage Mai 2026: Bei Erstellung Stand der Mietpreisbremsen-Verordnungen der Länder prüfen; Kappungsgrenzenverordnungen je Bundesland; § 556d BGB-Verlaengerung durch Bundesgesetzgeber (Beschluss 2025 — vor Ausgabe Bundesgesetzblatt-Verifikation).
Vor Zitieren weiterer Entscheidungen Live-Verifikation per dejure.org / bundesgerichtshof.de mit Datum und Aktenzeichen.
Paragrafenkette
§§ 558, 558a, 558b BGB — Begruendungsmittel, Wartefrist, Kappungsgrenze