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Wenn es um Erstprüfung und Mandatszieldefinition in Methodenlehre bürgerliches Recht geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.Die Erstprüfung ist methodisch von der vollständigen Rechtsprüfung zu unterscheiden: Sie dient der Orientierung und der Bestimmung des Mandatsziels, nicht der abschließenden Klärung aller Rechtsfragen. Eine zu tiefe Erstprüfung kann Zeit und Ressourcen verschwenden, die besser in die eigentliche Mandatsbearbeitung investiert werden sollten. Umgekehrt darf die Erstprüfung so oberflächlich nicht sein, dass wichtige Fristen oder Risiken übersehen werden.
Das Erstprotokoll sollte spätestens 24 Stunden nach dem Erstgespräch erstellt sein. Es bildet die Grundlage für die Honorarvereinbarung und die Mandatserteilung. Wenn bei der Erstprüfung bereits erkennbar ist, dass das Mandat außerhalb der eigenen Kompetenz liegt, muss der Mandant sofort an einen spezialisierten Kollegen verwiesen werden. Die Erstprüfung ist auch Ausgangspunkt für die Interessenkonfliktprüfung (§ 12 BORA), die vor jeder Mandatsübernahme zwingend durchzuführen ist.
Die methodische Konsistenz der Argumentation ist nicht nur ein akademisches Qualitätsmerkmal, sondern hat unmittelbare Konsequenzen für die Überzeugungskraft vor Gericht und in der Verhandlung. Inkonsequente oder widersprüchliche Argumentation wird von gut vorbereiteten Gegenseiten ausgenutzt und kann einen substanziell starken Fall erheblich schwächen. Die konsequente Anwendung methodischer Prinzipien schützt die eigene Position und macht sie resilient gegenüber Angriffen.
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First indexed Jul 15, 2026
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin methodenlehre-buergerliches-rechtWenn es um Methodenlehre Erstpruefung Und Mandatsziel in Methodenlehre bürgerliches Recht geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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