Inkasso von Leasingforderungen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Außergerichtliches Mahnverfahren
Mahnstufenfolge
- 1. Mahnung: Zahlungserinnerung, keine Kosten (Kulanz)
- 2. Mahnung: Setze Frist (z.B. 14 Tage), drohe Inkasso an
- 3. Mahnung / Letzte Mahnung: Kündigung und Klage ankündigen
- Inkasso-Beauftragung oder gerichtliches Mahnverfahren
Verzugszinsen
- § 286 BGB: Verzug tritt ein nach Mahnung oder bei kalendarisch bestimmtem Fälligkeitstermin
- § 288 BGB: Verzugszinsen 5 % über Basiszinssatz (B2C); 9 % über Basiszinssatz (B2B)
- § 289 BGB: Zinseszinsverbot
Inkassokosten
- RDG § 10: Inkassounternehmen darf Kosten nach RVG-Tabelle berechnen
- Inkassokosten als Verzugsschaden geltend machen (§ 280 I, II BGB)
Gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO)
Antrag auf Mahnbescheid
- Formular: Bundesweites Online-Mahnportal (egvp.de)
- Kosten: Gerichtsgebühren nach GKG (günstiger als Klage)
- Zustellung: Zustellung durch Gericht an Schuldner
- Widerspruch: Schuldner kann widersprechen (dann → streitiges Verfahren)
Vollstreckungsbescheid
- Kein Widerspruch: Vollstreckungsbescheid auf Antrag
- Vollstreckungsbescheid = Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr. 4 ZPO)
Zwangsvollstreckung (§§ 803 ff. ZPO)
Pfändungsarten
Kontopfändung (§§ 828 ff. ZPO):
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) an Bank
- Konto P-Konto (§ 850k ZPO): Mindestpfändungsfreigrenze (2024: 1.410 €/Monat)
Lohnpfändung (§§ 850 ff. ZPO):
- Pfändung des Arbeitseinkommens; Pfändungsfreigrenze beachten
- Tabelle nach § 850c ZPO: Abhängig von Nettoeinkommen und Unterhaltsverpflichtungen
Sachpfändung (§§ 808 ff. ZPO):
- Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen beim Schuldner
- Unpfändbare Sachen: §§ 811 f. ZPO (Gegenstände für Grundbedarf)
Vermögensauskunft (§ 802a ZPO)
- Schuldner muss vollständige Vermögensauskunft erteilen
- Eintragung ins Schuldnerverzeichnis bei Falschaussage oder Nichtzahlung
Verbraucher: Restschuldbefreiung
- §§ 286 ff. InsO: Privatinsolvenz mit Wohlverhaltensperiode (3 Jahre seit 2021)
- Restschuldbefreiung: Leasingforderung nach Wohlverhaltensperiode erlischt
- Ausnahme: Vorsätzliche unerlaubte Handlung (§ 302 Nr. 1 InsO)
Prüfprogramm
- Vollständige Forderungsaufstellung: Raten, Zinsen, Kosten?
- Außergerichtlich erfolglos? Mahnbescheid-Antrag stellen?
- Vollstreckungstitel vorhanden? Vollstreckungsbescheid oder Urteil?
- Vermögensauskunft: Was hat Schuldner?
- Pfändungsart: Konto, Lohn oder Sachpfändung?
- Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung zu erwarten?
Typische Fallen
- Verjährung vergessen (§ 195 BGB: 3 Jahre ab Fälligkeit) → Forderung verjährt
- P-Konto nicht beachtet → Pfändung scheitert an Freibetrag
- Restschuldbefreiung nicht geprüft → kostspielige Vollstreckung ohne Ergebnis
- Vollstreckungsbescheid nicht rechtszeitig vollstreckt → 30-jährige Verjährung läuft ab 2024 nicht mehr automatisch
Normen und Quellen
Output-Formate
- Mahnschreiben-Reihe: Stufen 1–3 mit Fristen und Ankündigungen
- Mahnbescheids-Antrag: Formularanleitung für egvp.de
- Pfändungs-Checkliste: Konto, Lohn, Sachen – Voraussetzungen und Fristen
- Vollstreckungsübersicht: Schuldner-Vermögen – geeignete Maßnahme
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.