From Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management
Wenn es um Integrierte Planung — GuV, Bilanz und Cashflow in Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Wer nur eine GuV-Planung vorlegt, hat keinen Finanzplan. Wer nur eine Liquiditätsplanung vorlegt, hat kein Steuerungsinstrument. Das Drei-Statement-Modell verknüpft Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Kapitalflussrechnung zu einer konsistenten Planung, die jedem Anspruch — ob IDW S 6, IDW S 11 oder § 1 StaRUG — standhält. Ohne diese Verknüpfung sind Restrukturierungskonzepte nicht belastbar und Fortführungsprognosen nicht fundiert.
Jede der drei Planungsebenen beantwortet andere Fragen:
| Statement | Kernfrage | Relevanz im StaRUG-Kontext |
|---|---|---|
| GuV | Ist das Geschäftsmodell profitabel? | Ertragslage, EBITDA-Coverage |
| Bilanz | Ist das Unternehmen solvent? | Eigenkapital, Überschuldungsstatus |
| Cashflow | Kann das Unternehmen zahlen? | Zahlungsunfähigkeit, Liquidität |
Ein Unternehmen kann bilanziell positives Eigenkapital haben und trotzdem zahlungsunfähig sein (Ergebnis vs. Cash). Ein anderes kann Verluste schreiben, aber noch Liquidität haben (Abschreibungen). Nur die integrierte Sicht zeigt die volle Wahrheit.
GuV → Jahresergebnis fließt ins Eigenkapital der Bilanz
Bilanz → Veränderung Working Capital ist Cashflow-Treiber
Cashflow → Endbestand ist Kassenposition in der Bilanz
KONTROLLFORMEL:
Kassenbestand (Bilanz) = Kassenbestand Vorjahr + Cashflow aus lfd. Geschäft
+ Cashflow aus Investitionstätigkeit
+ Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
PLANPRÄMISSEN — DREI-STATEMENT-MODELL
Gesellschaft: [Firma]
Basisjahr: [JJJJ]
Planperiode: [JJJJ+1] bis [JJJJ+2]
GuV-TREIBER
Umsatzwachstum p.a.: Base [x%] / Bear [-x%]
Materialkostenquote: [x%] des Umsatzes
Personalkostensteigerung: [x%] p.a. (Tariferhöhung + Headcount)
Abschreibungsquote: [x% auf Anlagevermögen Ø]
Effektivzinssatz: [x%] auf Ø Bankverbindlichkeiten
WORKING CAPITAL
DIO (Vorräte): [x] Tage
DSO (Forderungen): [x] Tage
DPO (Verbindlichkeiten): [x] Tage
INVESTITIONEN
Erhaltungs-CAPEX: EUR [x] p.a.
Wachstums-CAPEX: EUR [x] (einmalig in [JJJJ])
FINANZIERUNG
Tilgung Bankkredit: EUR [x] p.a.
Neue Kreditaufnahme: EUR [x] in [JJJJ]
Ausschüttung: EUR [x] (oder: keine Ausschüttung in der Planperiode)
GuV-Planung ohne Cashflow — in der Praxis verbreitet und gefährlich: profitables Unternehmen kann illiquid werden, wenn Working Capital wächst (z.B. Vorratsaufbau bei Umsatzwachstum).
Planbilanzen werden vergessen — viele Restrukturierungspläne haben GuV und Cash, aber keine Bilanz. IDW S 6 und IDW S 11 verlangen aber explizit die Planbilanz, um Überschuldungsstatus zu beurteilen.
Stichtagsbezogene statt periodengerechte Abgrenzung — Rückstellungen und Abgrenzungen in der Bilanzplanung vergessen → rechnerische Lücken zwischen GuV und Cashflow.
Investitionsplanungen ohne Finanzierungsquelle — CAPEX-Pläne, die nicht mit konkreter Finanzierungsstruktur unterlegt sind, sind Wunschlisten, keine valide Planung.
Steuerlast unterschätzen — Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung und steuerliche Effekte von Sanierungsmaßnahmen müssen bei Wesentlichkeit in Cash und Ergebnis abgebildet werden.
Krisenursachen nicht verknüpfen — Planung verbessert sich, ohne dass eine Maßnahme die Ursache erklärt. Dann ist es keine Sanierungsplanung, sondern eine Wunschrechnung.
Kleine Unternehmen unterprüfen — bei geringerer Komplexität darf die Darstellung schlanker sein, aber GuV, Bilanz, Liquidität, Maßnahmen und Belege müssen trotzdem zusammenpassen.
Paragraf 19 Absatz 2 InsO (Fortbestehensprognose) → IDW S 6 (Sanierungskonzept) → IDW S 11 (Beurteilung der Insolvenzeröffnungsgründe) → Paragraf 18 Absatz 2 InsO (regelmäßige 24-Monats-Prognose) → Paragraf 1 StaRUG (fortlaufende Überwachung, Gegenmaßnahmen und Organbericht) → Paragraf 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht)
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin krisenfrueherkennung-starugGuides integrated restructuring planning under German insolvency law (InsO, StaRUG): checks deadlines, legal forms, responsibilities, and immediate measures with a risk traffic light.
Wenn es um Integrierte Planrechnung in Insolvenzplan- und StaRUG-Planwerkstatt geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.
Wenn es um Kennzahlenset und Ampelsystem — StaRUG-konform in Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.