From Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management
Prüft drohende Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 InsO aus Liquiditätsstatus, Fälligkeiten und regelmäßig 24-monatiger Prognose. Grenzt Paragrafen 17 und 19 InsO ab, behandelt streitige und titulierte Forderungen korrekt und liefert Statusmemo, Szenarien, Belegmatrix sowie Entscheidung über StaRUG-Instrumente.
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Bestimme stichtagsbezogen, ob der Schuldner heute zahlungsfähig ist und voraussichtlich seine bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit erfüllen kann. Trenne aktuelle Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in drei eigenständigen Prüfungen.
Bestimme stichtagsbezogen, ob der Schuldner heute zahlungsfähig ist und voraussichtlich seine bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit erfüllen kann. Trenne aktuelle Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in drei eigenständigen Prüfungen.
Lies zuerst Bankstände, OPOS, Verträge, Titel, Vollstreckungsunterlagen, Kreditlinien und Planungsdateien. Liefere einen vorläufigen Status aus den vorhandenen Belegen, bevor du Rückfragen stellst.
| Prüfung | Stichtag oder Zeitraum | Ergebnis | Tragender Beleg | Kritische Lücke | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|---|---|
| Paragraf 17 InsO | [Datum und drei Wochen] | [ja/nein/offen] | [Fundstelle] | [Lücke] | [Handlung] |
| Paragraf 18 InsO | [regelmäßig 24 Monate] | [ja/nein/offen] | [Fundstelle] | [Lücke] | [Handlung] |
| Paragraf 19 InsO | [regelmäßig zwölf Monate] | [ja/nein/offen] | [Fundstelle] | [Lücke] | [Handlung] |
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.
Das Wort voraussichtlich verlangt eine überwiegende Eintrittswahrscheinlichkeit. Der Prozentwert ist keine Rechenfiktion: Entscheidend sind belastbare Zahlungszeitpunkte, Maßnahmen, Finanzierungsvoraussetzungen und Szenarien.
Vor jeder StaRUG-Strategie ist ein aktueller Liquiditätsstatus zu erstellen. Berücksichtige verfügbare Zahlungsmittel und fällige Zahlungspflichten einzelpostengenau. Die BGH-Rechtsprechung zur Zehn-Prozent-Schwelle und zur Drei-Wochen-Betrachtung ist eine wertende Abgrenzung zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit, kein Freibrief, jede kleinere Lücke zu ignorieren.
Nach BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04, spricht eine innerhalb von drei Wochen nicht nahezu vollständig zu schließende Liquiditätslücke von zehn Prozent oder mehr regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit. Unterhalb dieser Größenordnung bleibt zu prüfen, ob sich die Lücke absehbar vergrößert oder ausnahmsweise ebenfalls dauerhaft ist.
BGH, Urteil vom 23.01.2025 - IX ZR 229/22:
Wer eine geltend gemachte Forderung nicht berücksichtigt, dokumentiert Rechtsgrund, Vertragsauslegung, Fälligkeit, Belege und Gegenargumente. Ein Gutachten kann den Kenntnis- und Sorgfaltsstand der Geschäftsleitung stützen, ändert aber nicht den objektiven Bestand der Forderung und garantiert keine Entlastung in einem späteren Haftungsprozess.
BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22, ist als Darlegungsanker zu verwenden: Ein außenstehender Anspruchsteller darf einen nicht aufgeschlüsselten und unbelegten Liquiditätsstatus zunächst bestreiten; die Einzelpositionen müssen nachvollziehbar belegt werden.
Bei den von Paragraf 19 InsO erfassten Schuldnern liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist in den nächsten zwölf Monaten nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Liquiditätsprognose und Überschuldungsstatus dürfen nicht zu einer einzigen Ampel verschmolzen werden.
Paragraf 29 Absatz 1 StaRUG stellt gerichtliche Instrumente zur nachhaltigen Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit bereit. Paragraf 30 StaRUG bestimmt, welche Schuldner restrukturierungsfähig sind. Vor der Inanspruchnahme eines gerichtlichen Instruments muss das Restrukturierungsvorhaben nach Paragraf 31 StaRUG angezeigt werden.
Es gibt keinen allgemeinen Antrag auf Eröffnung eines StaRUG-Verfahrens. Ein privater Plan kann ohne gerichtliches Instrument vorbereitet und angeboten werden. Für gerichtliche Planabstimmung, Vorprüfung, Stabilisierung oder Bestätigung ist die Anzeige erforderlich.
Tritt während der Rechtshängigkeit Zahlungsunfähigkeit oder bei den erfassten Rechtsträgern Überschuldung ein, gelten die Anzeige- und Aufhebungsregeln der Paragrafen 32 und 33 StaRUG. Parallel ist die Insolvenzantragspflicht nach Paragraf 15a InsO unverzüglich zu prüfen.
| Maßnahme | Betrag | Rechtsverbindlich | Vollzug vor Unterdeckung | Finanzierungsnachweis | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Kreditverlängerung | [EUR] | [ja/nein] | [ja/nein] | [Beleg] | [ansetzbar/nicht ansetzbar] |
| Gesellschafterbeitrag | [EUR] | [ja/nein] | [ja/nein] | [Beleg] | [ansetzbar/nicht ansetzbar] |
| Stundung | [EUR] | [ja/nein] | [ja/nein] | [Vereinbarung] | [ansetzbar/nicht ansetzbar] |
| Verkauf | [EUR] | [ja/nein] | [ja/nein] | [Prozessstand] | [ansetzbar/nicht ansetzbar] |
Eine unverbindliche Absichtserklärung oder freiwillige Drittleistung ist nicht wie sichere Liquidität zu behandeln. BGH, Beschluss vom 23.04.2026 - IX ZB 18/25, verdeutlicht für die Aufhebung einer Restrukturierungssache, dass der Schuldner die Umstände für ein ausnahmsweises Absehen von der Aufhebung darlegen muss und ein rechtlich nicht gesicherter freiwilliger Drittbeitrag den Restrukturierungserfolg nicht zuverlässig trägt.
Gesellschaft: [Firma]
Stichtag und Datenstand: [Datum/Uhrzeit]
1. Aktuelle Zahlungsfähigkeit
Verfügbare Zahlungsmittel: EUR [Betrag]
Fällige Zahlungspflichten: EUR [Betrag]
Drei-Wochen-Entwicklung: [Text]
Ergebnis Paragraf 17 InsO: [Text]
2. Drohende Zahlungsunfähigkeit
Prognosezeitraum: [von/bis]
Erster voraussichtlicher Engpass: [Datum/Betrag]
Tragende Annahmen und Gegenmaßnahmen: [Text]
Ergebnis Paragraf 18 InsO: [Text]
3. Überschuldung
Fortführungsprognose und Vermögensstatus: [Text]
Ergebnis Paragraf 19 InsO: [Text]
4. Verfahrensentscheidung
[außergerichtlich/privater Plan/gerichtliches Instrument/Insolvenzantrag]
5. Nächster Schritt
[Handlung, Verantwortlicher, Termin, Beleg]
Entscheidungen nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und amtlicher oder frei zugänglicher Fundstelle verwenden. Den aktuellen Normtext unmittelbar vor einer haftungs- oder verfahrensentscheidenden Ausgabe prüfen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin krisenfrueherkennung-starugWenn es um Drohende: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung in Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management geht: rechnet Schwellen, Beträge, Varianten und Kontrollannahmen durch; liefert eine Berechnungstabelle mit Schwellen, Annahmen und Kontrollfragen.
Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO. Liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten für die Liquiditätsplanung.
Prüft Zahlungsunfähigkeit mit tagesgenauem Liquiditätsstatus und besonderem Fokus auf streitige oder titulierte Forderungen. Trennt objektiven Bestand, Fälligkeit, Einfordern, Vollstreckung und Beweislast und liefert Status, Haftungsvermerk, Antragspflichtentscheidung und gerichtsfesten Vortrag.