Draftet Eilanträge im Kommunalaufsichtsrecht aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag. Liefert verwertbare Entwürfe mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik unter Berücksichtigung von Landesrecht, VwGO und aktueller Rechtsprechung.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 28 Abs. 2 GG — kommunale Selbstverwaltung.§ 35 Satz 1 VwVfG — Verwaltungsakt als Handlungsform.§ 40 VwVfG — Ermessensausübung.§ 47 Abs. 1 VwGO — Normenkontrolle gegen Satzungen, soweit landesrechtlich eroeffnet.§ 70 Abs. 1 VwGO — Widerspruchsfrist.§ 74 Abs. 1 VwGO — Klagefrist.§ 80 Abs. 5 VwGO — Eilrechtsschutz.§ 123 Abs. 1 VwGO — einstweilige Anordnung.§ 1 Abs. 1 KAG — Kommunalabgabenrecht als Landesrecht live prüfen.§ 2 Abs. 1 KAG — Satzungserfordernis im Abgabenrecht live nach Landesrecht prüfen.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin kommunalrecht-laenderWenn es um Landrat Eilantrag Vorbereiten in Kommunalrecht der Länder geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Wenn es um Gemeindestrasse Eilantrag Skizzieren in Straßenrecht und Infrastruktur geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Wenn es um Rechtsantragsstelle in Bürokratieversteher und Entbürokratisierer geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.