JVEG-Kommandocenter
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: JVEG-Kommandocenter
- Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
Triage — kläre vor dem Start
- Anspruchsberechtigter: Welche Rolle hat die Person (§ 2 JVEG)?
- Leistungsart: Sachverständigengutachten, Dolmetscherleistung, Zeugnis, Übersetzung?
- Gewünschter Output: Prüfmatrix, Antragsschreiben, Beschwerdeschrift oder Rechenblatt?
- Fristen: Dreimonatsfrist § 23 JVEG — noch offen oder bereits versäumt?
- Vorschussstand: Wurde ein Vorschuss gewährt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Speziallogik: Kostenlandkarte
Das Kommandocenter baut zu Beginn eine strukturierte Übersicht aller Anspruchspositionen:
- Jede Position wird einer Normengruppe zugeordnet.
- Offene Fragen und fehlende Belege werden markiert.
- Die Landkarte dient als Steuerungsgrundlage für nachgelagerte Skills.
Zentrale Normen
- § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
- § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte)
- § 3 JVEG (Vorschuss)
- § 4 JVEG (Festsetzung)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist)
- §§ 5–22 JVEG (Vergütungsgruppen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Startet bei
Jeder neue JVEG-Kostenvorgang oder wenn Überblick über einen laufenden Vorgang gefragt ist.
Output-Template
Kostenlandkarte — JVEG-Vorgang
| Position | Betrag (EUR) | Norm | Beleg vorhanden | Spezialist-Skill |
|---|
| [Position 1] | 00,00 | § X JVEG | Ja/Nein | jveg-fahrtkosten |
| [Position 2] | 00,00 | § Y JVEG | Ja/Nein | jveg-sachverstaendigenrechnung |
| Gesamtbetrag | 00,00 | | | |
Fristenstatus § 23 JVEG: [Fristende TT.MM.JJJJ]
Vorschussstand: [EUR / Kein Vorschuss]
Nächste Schritte: [Skill-Weiterleitungen]
Ausgabe
Vollständige Kostenlandkarte mit Normenzuordnung, Belegstatus und Skill-Routing.
Leitplanken
- Kostenlandkarte immer zuerst; keine Position ohne Normbezug.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.