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Analyzes German law cases in Gutachtenstil: checks deadlines, jurisdiction, legal remedies; delivers a risk traffic light with immediate steps.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md → Lernstil (Drill / Erklärung), Semester, SchwächebereicheDas Plugin verwendet ausschließlich das deutsche Vier-Schritte-Schema. IRAC ist die US-amerikanische Variante und hat im deutschen Jurastudium keine eigenständige Verwendung.
1. OBERSATZ
Formulierung: "[Person] könnte gegen [Person] einen Anspruch auf
[Rechtsfolge] gemäß § X BGB/StGB/VwGO haben."
Pflicht: hypothetisch, nicht assertorisch. "A hat …" ist Urteilsstil → falsch
für Klausuren.
2. DEFINITION
Abstrakte Tatbestandsmerkmale der Norm (wörtlich oder paraphrasiert).
Pflicht: Kommentarzitat oder Lehrbuchbeleg einfügen.
Beispiel: "Besitz i. S. d. § 854 BGB ist die tatsächliche Sachherrschaft,
lizenzpflichtige Literaturquelle/Herrler, BGB, 84. Aufl. 2025, § 854 Rn. 1."
3. SUBSUMTION
Anwendung der abstrakten Merkmale auf die konkreten Sachverhaltsfakten.
Pflicht: jeden Sachverhaltsaspekt explizit subsumieren, keine stillschweigen-
de Übernahme. Streitstände auflösen (h.M. mit Beleg, Gegenauffassung benennen).
4. ERGEBNIS
Kurze, eindeutige Aussage: "Damit hat A gegen B einen Anspruch auf X
gemäß § Y BGB. / Der Anspruch besteht nicht."
Die Reihenfolge ist nicht beliebig – vgl. ../references/methodik-buergerliches-recht.md:
Die Sammelbegriffe "vertragsähnlich" und "quasivertraglich" werden bewusst vermieden — sie sind in der Lehre uneinheitlich besetzt. Die Gefährdungshaftung ist eigenständige verschuldensunabhängige Haftungsspur, kein Unterfall des § 823 BGB; in Klausuren gern übersehen.
Strafrecht: Täterschaft vor Teilnahme, vollendetes Delikt vor Versuch, schwerer vor minder schwerer Fall.
Verwaltungsrecht: Zulässigkeit vor Begründetheit, Ermächtigungsgrundlage zuerst.
Das Plugin liest den Sachverhalt und:
Das Plugin gibt:
Im Drill-Modus: Fragen statt Hinweise. "Was ist der erste Anspruch, den du prüfst?"
Pro Prüfungspunkt, den der Nutzer erarbeitet:
Das Plugin schreibt den Abschnitt nicht um. Es zeigt genau, was fehlt oder unscharf ist.
Alle genannten Kommentare und Urteile werden auf Formatkonformität mit ../references/zitierweise.md geprüft.
Beispiel-Korrektur:
→ ../references/zitierweise.md (verbindlich)
Quellenregel für häufige BGB-Normen:
Leitentscheidungen (Beispiele für häufige Streitstände):
Sachverhalt: A verkauft B sein Motorrad für 4.000 €. B zahlt, A übergibt das Motorrad. Drei Wochen später bricht das Vorderrad aus mangelhafter Schweißnaht, B stürzt und verletzt sich. A wusste von dem Defekt.
Aufgabe: Prüfe alle Ansprüche des B gegen A.
Lösungsskizze (Auszug):
A. Ansprüche des B gegen A
I. Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
Obersatz: B könnte gegen A einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB haben.
Definition: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB setzen einen Kaufvertrag mit mangelhafter Sache und Vertretenmüssen voraus. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 Abs. 1 BGB).
Subsumtion: Kaufvertrag liegt vor. Das Motorrad hatte eine mangelhafte Schweißnaht, die bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 446 BGB: Gefahrübergang bei Übergabe). A kannte den Defekt → grob fahrlässige, jedenfalls vorsätzliche Pflichtverletzung. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB: Vorsatz und Fahrlässigkeit werden vertreten. Fristsetzung (§ 281 Abs. 1 BGB): ggf. entbehrlich nach § 281 Abs. 2 BGB, weil A arglistig gehandelt hat.
Ergebnis: B hat einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 2 BGB.
II. Deliktischer Anspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB
Obersatz: B könnte auch einen deliktischen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung seiner Gesundheit gemäß § 823 Abs. 1 BGB haben.
[…] Verletzungserfolg (Körperverletzung), Kausalität, Rechtswidrigkeit (indiziert durch Tatbestand), Vorsatz des A (kannte Defekt). Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität sind im Gutachten eigenständig zu begründen.
Ergebnis: Anspruch besteht.
Literaturnachweise: Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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First indexed Jul 16, 2026
Analyzes legal case exercises in German law (Gutachtenstil) by checking deadlines, formalities, jurisdiction, legal remedies, and providing a risk/deadline traffic light with immediate steps.
Creates internal legal opinion drafts for student legal clinics. Structures facts, norms, evidence, claims into a draft with motions, reasoning, appendix logic. For German law.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.