Pressestrategie und Krisenkommunikation
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Rechtlicher Rahmen
Die Kommunikation nach außen während einer Internal Investigation unterliegt kapitalmarktrechtlichen Pflichten (Art. 17 MAR: Ad-hoc-Meldepflicht bei kursrelevanten Informationen, eur-lex.europa.eu), dem Strafrecht (§ 353b StGB: Verletzung von Dienstgeheimnissen ist irrelevant für Private, aber § 17 UWG a. F./GeschGehG schützt Unternehmensgeheimnisse) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Falsche oder irreführende Aussagen gegenüber der Presse können Strafbarkeit (§ 186 StGB: üble Nachrede) oder Schadensersatzpflichten begründen.
Ziel dieses Skills
Entwickle eine kontrollierte Kommunikationsstrategie, die Reputationsschäden minimiert, gesetzliche Pflichten erfüllt und die Untersuchung nicht gefährdet.
Arbeitsprogramm
1. Ad-hoc-Meldepflicht – Prüfung
- Art. 17 MAR: Insider-Information, die direkt das Unternehmen betrifft und kursrelevant ist, muss unverzüglich veröffentlicht werden.
- Liegt eine kursrelevante Information vor? Ist der Verstoß so wesentlich, dass ein verständiger Investor die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde?
- Self-Befreiung (Art. 17 Abs. 4 MAR): temporäre Verzögerung möglich, wenn sofortige Offenlegung die Untersuchung gefährdet; strenge Voraussetzungen.
- BaFin: Self-Befreiung muss BaFin nachgemeldet werden.
2. Kommunikationsstrategie-Optionen
- No comment: sinnvoll, wenn Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind; signalisiert aber Schweigen.
- Reaktive Stellungnahme: nur auf konkrete Anfragen reagieren; kein proaktives Herausgehen.
- Proaktive Pressemitteilung: nach Abschluss der Untersuchung oder bei unvermeidlichem Bekanntwerden; Kontrolle über das Narrativ.
- Board Statement: bei schwerwiegenden Fällen mit öffentlichem Interesse.
3. Kernbotschaften
- Das Unternehmen nimmt Compliance-Verstöße ernst.
- Es wurden sofortige Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet.
- Das Unternehmen kooperiert vollständig mit den Behörden.
- Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Vorfälle wurden eingeleitet.
- Nicht: Schuldeingeständnisse, Nennung von Tätern (Unschuldsvermutung), Details der laufenden Untersuchung.
4. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen
- Namentliche Nennung von Beschuldigten vor rechtskräftiger Verurteilung: hohes Haftungsrisiko (§ 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG).
- Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK): keine öffentliche Verurteilung vor Gerichtsurteil.
- DSGVO Art. 85: Medienfreiheit vs. Datenschutz; schwieriger Balanceakt.
5. Medienanfragen-Management
- Alle Medienanfragen werden zentral durch die Pressestelle geleitet; keine direkte Kommunikation von Mitarbeitern oder Anwälten mit Medien.
- Response-Time: bei kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb weniger Stunden.
- Off-the-record-Gespräche: nur durch erfahrene PR-Berater; immer mit Anwalt abgestimmt.
- Background Briefings für ausgewählte Journalisten: nur zur Kontextualisierung, nie zur Enthüllung von Untersuchungsdetails.
6. Social Media
- Falsche Information in sozialen Netzwerken über den Vorfall: Gegendarstellungsrecht nach § 56 MStV (Medienstaatsvertrag).
- Mitarbeiter-Social-Media: Policy, die unkontrollierten Kommentaren vorbeugt.
- Darknet/Leak-Sites: wenn Hacker Untersuchungsunterlagen leaken, sofort Reaktion (Löschungsanspruch, Behördeneinschaltung).
7. Interne Kommunikation
- Mitarbeiter erfahren Pressemitteilungen idealerweise nicht zuerst aus den Medien.
- Interne Kommunikation vor externer Veröffentlichung: CEO-Statement an alle Mitarbeiter.
- Q&A-Dokument für Manager: wie antworten auf Mitarbeiterfragen?
- Verbot, intern Details der Untersuchung zu diskutieren (DSGVO, Unschuldsvermutung, Beweissicherung).
Normenregister
Ausgabeformate
- Krisen-Pressemitteilung (Template mit Kernbotschaften)
- CEO-Statement (intern, vor externer Kommunikation)
- Q&A-Dokument für Manager und Mitarbeiter
- Ad-hoc-Meldungs-Entscheidungsbaum
- Media-Handling-Protokoll für Journalisten-Anfragen
Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.