Behördenstrategie und Self-Reporting
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Rechtlicher Rahmen
Self-Reporting an Behörden ist eine der folgenschwersten Entscheidungen in einer Internal Investigation. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum proaktiven Self-Reporting in Deutschland, aber zahlreiche sektorbezogene Meldepflichten (z. B. § 24 KWG für Banken, § 53 WpHG, MAR Art. 19 bei Insiderhandel). Proaktive Kooperation kann Bußgelder nach §§ 30, 17 Abs. 4 OWiG erheblich reduzieren (gesetze-im-internet.de) und nach DOJ Corporate Enforcement Policy die Strafverfolgung abwenden. Falschinformationen gegenüber der BaFin können nach § 54 KWG oder § 119 WpHG strafbar sein.
Ziel dieses Skills
Entwickle eine maßgeschneiderte Behördenstrategie, die Kooperationsanreize nutzt, ohne unkontrolliert Zugeständnisse zu machen oder Privilegeschutz zu opfern.
Arbeitsprogramm
1. Behördenlandschaft identifizieren
- BaFin: zuständig für Marktmissbrauch (MAR), Geldwäsche (GwG), Kapitalmarktrecht.
- Staatsanwaltschaft: Strafverfolgung nach StGB, insb. §§ 266 (Untreue), 263 (Betrug), 299 (Bestechung), 332 (Bestechlichkeit im Amt).
- DOJ/SEC (USA): FCPA-Verstöße, Sanktionsverstöße (OFAC), Wertpapierbetrug.
- Bundeskartellamt: Kartellverstöße (§§ 1, 19 GWB).
- Zollkriminalamt/BAFA: Exportkontrolle.
- Datenschutzbehörden: DSGVO-Verstöße.
2. Meldepflichten prüfen
- §§ 43, 44 GwG: Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäsche (gesetze-im-internet.de).
- Art. 19 MAR: Ad-hoc-Meldepflicht bei Insiderinformationen (eur-lex.europa.eu).
- § 24 KWG: Anzeigepflichten der Banken.
- HinSchG §§ 12, 13: Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen (gesetze-im-internet.de).
- DSGVO Art. 33: 72-Stunden-Meldung bei Datenpannen.
3. Kooperationsanreize
- OWiG § 17 Abs. 4: Abschöpfung kann das gesamte Unternehmensvermögen erfassen, aber bei Kooperation Ermessenssenkung.
- § 30 OWiG: Unternehmensbußgeld bis 10 Mio. EUR (regulär), aber Kronzeugenregelung senkt Risiko.
- DOJ Corporate Enforcement Policy (CEP): Voluntary disclosure + full cooperation + remediation = Abwägung zugunsten des Unternehmens (Declination möglich).
- SEC Cooperation Framework: Substantial assistance reduziert Sanktionen.
- BaFin: keine formelle Kronzeugenregel, aber Kooperationsbereitschaft fließt in Ermessensausübung ein.
4. Self-Reporting-Entscheidung
- Wann melden? Vor oder nach Abschluss der internen Untersuchung?
- Risiko des frühen Meldens: Behörde hat Wissensvorsprung und kann eigene Untersuchung ankündigen.
- Risiko des späten Meldens: Behörde entdeckt Verstoß selbst → Kooperationsbonus entfällt.
- „Race to the government": wenn Whistleblower droht, vorab zu melden, muss das Unternehmen handeln.
5. Inhalt der Meldung
- Was wird offenbart? Fakten, nicht Rechtsgutachten (Privilegeschutz wahren).
- Privileg-Waiver vermeiden: Mündliche Präsentation bevorzugen; kein vollständiger Bericht übergeben.
- Selective Waiver: in Deutschland möglich, in den USA umstritten – Abstimmung mit US Counsel zwingend.
- Proffer Agreement (USA): Schutz der offenbarten Informationen vor direkter Verwendung im Strafverfahren vereinbaren.
6. BaFin-Spezifika
- BaFin kann nach §§ 4, 6 WpHG eigene Ermittlungen einleiten.
- Beschränkung des Auskunftsrechts der BaFin durch Unternehmen möglich, wenn es sich selbst belasten würde (nemo tenetur).
- Praxis: schriftliche Mitteilung mit Faktenüberblick, gefolgt von Rechtsgespräch (bafin.de).
7. Internationale Koordination
- DOJ/BaFin/StA müssen koordiniert werden – widersprechende Aussagen sind katastrophal.
- „One team" aus deutschen und US-Anwälten mit klarer Kommunikationslinie.
- Amnesty-Programme: Kartell (Bonusantrag), FCPA DPA/NPA als Ziel.
Normenregister
Ausgabeformate
- Behördenmatrix (Zuständigkeit × Meldepflicht × Kooperationsanreize)
- Self-Reporting-Entscheidungsbaum
- Meldungs-Kurzfassung (Fakten ohne Rechtsgutachten)
- DOJ/SEC-Kooperationsplan
- BaFin-Gesprächsvorbereitung
Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.