Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Insolvenzverwaltung: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (InsO/StaRUG/SGB III), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Insolvenzverwaltung: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (InsO/StaRUG/SGB III), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt.
Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Spezialwissen: Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: InsO, StaRUG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Sicht prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Verwalter-Sicht — Standard-Tatbestände im Anfechtungs- und Haftungsstreit
- § 130 InsO Kongruente Deckung: Letzte 3 Monate vor Antrag; Anfechtbar bei Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Handlung + Kenntnis oder Kenntnis der Umstände, aus denen die Zahlungsunfähigkeit folgt.
- § 131 InsO Inkongruente Deckung: Letzter Monat ohne weitere Voraussetzungen; 2.–3. Monat nur bei Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis benachteiligter Gläubiger.
- § 133 InsO Vorsatzanfechtung: Zentralbestimmung; Frist 10 Jahre vor Antrag (Stand prüfen — SanInsFoG hat bei kongruenten Leistungen auf 4 Jahre verkürzt); Vorsatz des Schuldners und Kenntnis des Anfechtungsgegners von Gläubigerbenachteiligungsabsicht (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO Vermutung).
- § 135 InsO Gesellschafterdarlehen: Rückzahlung im letzten Jahr vor Antrag anfechtbar; Sicherung in den letzten 10 Jahren — strikt verschuldensunabhängig.
- § 134 InsO Unentgeltliche Leistung: Letzte 4 Jahre vor Antrag anfechtbar; objektiver Tatbestand reicht.
- § 15b InsO Zahlungsverbot: Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Insolvenzreife; Privilegierung für Zahlungen "im ordnungsgemäßen Geschäftsgang" (§ 15b Abs. 2 InsO, Stand prüfen).
- Beleglage Verwalter: Kontoauszüge, Buchhaltung, Korrespondenz Schuldner-Gläubiger, Liquiditätsstatus zum Zahlungszeitpunkt, Mahnungen, Stundungsverhandlungen — Verwalter trägt grds. Darlegungslast für Kenntnis.