Einfuehrung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Einfuehrung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Spezialwissen: Einfuehrung: Verhandlung, Vergleich und Eskalation
- Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Einfuehrung prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Verhandlungs- und Eskalationspfade im Insolvenzrecht
- Vorinsolvenzlich: Stillhalteabkommen (Standstill) — gesondert Schriftform, Laufzeit max. 90 Tage typisch; Sanierungsmoderator §§ 94 ff. StaRUG für strukturierte Vermittlung; StaRUG-Restrukturierungsplan § 4 ff. StaRUG bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO).
- Eigenverwaltung: Antrag und vollständige Eigenverwaltungsplanung nach Paragraf 270a InsO, vorläufige Anordnung nach Paragraf 270b InsO und Anordnung im eröffneten Verfahren nach Paragraf 270f InsO auseinanderhalten. Beim Schutzschirm kommen die besonderen Voraussetzungen des Paragrafen 270d InsO hinzu. Die Planung muss vollständig und schlüssig sein; nachteilige Umstände aus Paragraf 270b Absatz 2 InsO offenlegen und belastbar entkräften.
- Regelverfahren: Insolvenzverwalter führt das Verfahren; Eigenverwaltung wird abgelehnt oder nicht beantragt.
- Insolvenzplan §§ 217 ff. InsO: Sanierung im eröffneten Verfahren; auch durch Verwalter (§ 218 Abs. 1 InsO).
- Verhandlungslinie Gläubiger: Vor Antrag Stundung/Vergleich; nach Antrag Forderungsanmeldung und ggf. Plan-Mitwirkung; bei Anfechtung Verteidigungslinien (§ 142 Bargeschäft, fehlende Kenntnis bei § 130, fehlende Inkongruenz bei § 131).
- Eskalation Schuldnerin: Bei Gläubigerantrag § 14 InsO: Forderung erfüllen oder bestreiten, Eröffnungsgrund bestreiten, ggf. Eigenantrag mit Eigenverwaltung; bei Vollstreckungsdruck StaRUG-Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG erwägen.
- Praxis: Verhandlungsspielraum endet mit Eintritt der Antragspflicht (§ 15a InsO) — danach ist Antrag zwingend, Verhandlung allenfalls intra-verfahrensrechtlich möglich.