Wenn es um Vorstand und Aufsichtsrat – Insiderrechtliche Pflichten in Insiderrecht Compliance geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
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- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder sind typischerweise PDMRs nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 25 MAR und unterliegen sämtlichen MAR-Pflichten. Zusätzlich regeln AktG §§ 76, 93, 116 die Sorgfalts- und Treuepflichten. Das Wissen einzelner Vorstandsmitglieder wird dem Emittenten zugerechnet. Bei Verstoß: zivilrechtliche Haftung (§§ 97, 98 WpHG) und Strafbarkeit (§ 119 WpHG).
Rechtsgrundlagen:
Klärt die insiderrechtlichen Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat im Detail und schafft eine Grundlage für interne Compliance-Richtlinien und Haftungsprävention.
a) Ad-hoc-Pflicht: Unverzügliche Veröffentlichung nach Art. 17 MAR b) Insiderlisten-Pflicht: Sicherstellung, dass Compliance Art. 18 MAR-Listen führt c) Handelsverbote: Eigengeschäfte nur außerhalb von Closed Periods und ohne Insiderinformation d) Directors' Dealings: Meldung aller Eigengeschäfte nach Art. 19 MAR e) Sorgfaltspflicht (§ 93 AktG): Keine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Normen als Pflichtverletzung f) Vertraulichkeitspflicht: Keine unzulässige Weitergabe an Dritte
a) Überwachungspflicht (§ 111 AktG): Prüfung, ob Vorstand MAR-Pflichten erfüllt b) Eigene Handelsverbote (Art. 14 MAR) und Meldepflichten (Art. 19 MAR) als PDMRs c) Verschwiegenheitspflicht (§ 116 AktG): Keine Weitergabe von Vertrauliches aus AR-Sitzungen d) Interessenkonflikt: AR-Mitglieder mit Doppelmandaten oder Verbindungen zu Bietern in M&A müssen sich bei AR-Beschlüssen enthalten
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin insiderrecht-complianceWenn es um Vorstand und Aufsichtsrat in Insiderrecht Compliance geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Aufsichtsrat Meldepflichten Bafin in AG/SE-Aufsichtsrat Praxis geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.