Wenn es um Verjährung von Handelsvertreter-Ansprüchen nach Paragraf 195 ff. BGB in Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Prüft Verjährungsfristen im Handelsvertreterrecht: regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB für Provisionsansprüche und Ausgleich nach § 89b HGB, Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 BGB, Hemmung und Unterbrechung sowie Fristwahrungsmaßnahmen vor Ablauf. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Prüft Verjährungsfristen im Handelsvertreterrecht: regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB für Provisionsansprüche und Ausgleich nach § 89b HGB, Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 BGB, Hemmung und Unterbrechung sowie Fristwahrungsmaßnahmen vor Ablauf. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Verjährung von Handelsvertreter-Ansprüchen nach § 195 ff. BGB. Er deckt HGB §§ 84–92c und die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG ab. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. Zwingende Normen (§ 92c HGB) schützen den Handelsvertreter auch bei ausländischer Rechtswahl. BGH und EuGH haben zentrale Rechtsfragen durch Leitentscheidungen geprägt.
Das Handelsvertreterrecht steht im fünften Buch des HGB (§§ 84 bis 92c). Es gilt als Sonderprivatrecht zwischen Arbeits- und allgemeinem Handelsrecht. Die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG setzt europäische Mindeststandards. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Buchauszug, Ausgleich bei Vertragsende. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) regeln Sonderlagen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Für grenzüberschreitende Sachverhalte bestimmt die Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht. Zwingende Normen wie Ausgleich (§ 89b HGB) und Buchauszug (§ 87c HGB) stehen nicht zur Disposition. Bei Statusfragen (Selbständigkeit) ist das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV maßgeblich.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin handelsvertreterrechtWenn es um Verwirkung von Handelsvertreter-Ansprüchen nach Paragraf 242 BGB in Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Verjährung und Fristen prüfen in Subsumtions-Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Ist Ihre Forderung schon verjaehrt? in selbstvertreter-amtsgericht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.