Wenn es um Auskunfts- und Einsichtsrechte des Handelsvertreters nach Paragraf 87c HGB in Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/handelsvertreterrecht:auskunft-einsicht-auslaendischer-principalThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Unterstützt Handelsvertreter bei Auskunfts- und Einsichtsrechten nach § 87c Abs. 2 HGB und § 242 BGB: Umfang des Buchauszugsanspruchs, Einsicht in Geschäftsbücher, Durchsetzung bei Verweigerung durch den Unternehmer sowie Stufenklage auf Auskunft und Leistung nach § 254 ZPO. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Unterstützt Handelsvertreter bei Auskunfts- und Einsichtsrechten nach § 87c Abs. 2 HGB und § 242 BGB: Umfang des Buchauszugsanspruchs, Einsicht in Geschäftsbücher, Durchsetzung bei Verweigerung durch den Unternehmer sowie Stufenklage auf Auskunft und Leistung nach § 254 ZPO. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Auskunfts- und Einsichtsrechte des Handelsvertreters nach § 87c HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Ziel sind konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt.
Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB können vertraglich nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Praktisch zentral: Provision (§ 87 HGB), Buchauszug (§ 87c HGB), Ausgleich (§ 89b HGB), Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) sowie Kündigung (§§ 89, 89a HGB).
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin handelsvertreterrechtWenn es um Auskunft Und Einsicht in Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Handelsvertreter Provision in Handelsrecht HGB geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um EU-Handelsvertreterrecht in Internationales Handelsrecht und Lex Mercatoria geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.