From gewerblicher-rechtsschutz
Drafts German cease-and-desist (Abmahnung) letters for IP violations (trademark, copyright, patent, design, unfair competition). Useful for sending or triaging Abmahnungen with claims, reasoning, and evidence logic.
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/gewerblicher-rechtsschutz:unterlassungsverlangenThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Zwei Modi. Einen wählen:
/gewerblicher-rechtsschutz:abmahnung-urheberrecht --senden – Abmahnungsentwurf kalibriert auf die Durchsetzungsstrategie der Kanzlei. Genehmigungsgate läuft vor Versand./gewerblicher-rechtsschutz:abmahnung-urheberrecht --empfangen – Eingehende Abmahnung triagieren. Erzeugt ein Optionen-Memo mit Empfehlung.Abmahnungen nach deutschem Recht dienen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Marken- (§ 14 MarkenG), Urheber- (§ 97 Abs. 1 UrhG), Patent- (§ 139 PatG), Design- (§ 42 DesignG) oder Wettbewerbsverstößen (§ 8 UWG). Die ordnungsgemäß formulierte Abmahnung unterbricht die Wiederholungsgefahr, schafft Kostenerstattungsansprüche (§ 13 UWG; § 97a UrhG) und ist Voraussetzung für einen Antrag auf einstweilige Verfügung.
Durchsetzungsstrategie und Genehmigungsmatrix laden. Enthält das Profil [PLATZHALTER], stoppen und auf gewerblicher-rechtsschutz-kaltstart-interview hinweisen.
Gegenstand bestimmen:
Markenrecht (§ 14 MarkenG):
Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 UrhG):
Wettbewerbsrecht (§ 8 Abs. 1 UWG):
Patentrecht (§ 139 PatG):
Pflichtbestandteile einer wirksamen Abmahnung (§ 13 Abs. 2 UWG; § 97a Abs. 2 UrhG; allg. Zivilrecht):
Modifizierte Unterlassungserklärung:
Streitwert bestimmt Gerichtskostenvorschuss und RVG-Gebühren:
| Verletzungsart | Typische Streitwertbandbreite (OLG-Rspr.) |
|---|---|
| Markenrecht (eingetragene Marke, kommerziell) | 25.000 – 150.000 € |
| Markenrecht (Benutzungsmarke, lokal) | 10.000 – 50.000 € |
| Urheberrecht (professionelles Werk) | 6.000 – 50.000 € |
| Urheberrecht (Lichtbild § 72 UrhG) | 3.000 – 10.000 € |
| UWG (Wettbewerbsverstoß, mittelständisch) | 10.000 – 100.000 € |
| Patent (kommerziell bedeutend) | 250.000 – 2.000.000 € |
Abmahnkosten nach § 13 Abs. 3 UWG (bei UWG-Abmahnungen) oder allgemeinen Grundsätzen (§§ 683, 670 BGB) sind erstattungsfähig:
Vor dem Versand prüfen:
Missbrauchsprüfung (§ 8c UWG): Indizien für missbräuchliche Abmahnung: überwiegend Gebührengenerierung; Gläubiger hat zahlreiche gleichartige Verletzungen abgemahnt; Streitwert unverhältnismäßig; Frist unangemessen kurz. Missbräuchliche Abmahnung löst Schadensersatzpflicht des Abmahnenden aus (§ 8c Abs. 2 UWG); Freistellungsanspruch des Abgemahnten.
Datum des Zugangs und gesetzte Frist sofort vermerken. Frist für UE-Abgabe und ggf. einstweilige Verfügung bestimmen (EV ohne vorherige Abmahnung üblich; nach Fristablauf droht Hauptsacheverfahren).
Prüfen: Ist die Abmahnung hinreichend bestimmt? Enthält sie das verletzte Recht und die konkrete Verletzungshandlung? Ist die UE beigefügt? Eine formell unwirksame Abmahnung begründet keinen Kostenerstattungsanspruch und kann Rückschlüsse auf die Durchsetzungsabsicht erlauben.
| Option | Beschreibung | Wann passend |
|---|---|---|
| A) UE-Abgabe (unmodifiziert) | Strafbewehrte UE in vorgeschlagenem Umfang abgeben | Verletzung eindeutig, Umfang angemessen, keine Gegenwehr sinnvoll |
| B) Modifizierte UE | Eigene UE mit eingeschränktem Umfang / niedrigerer Vertragsstrafe anbieten | Verletzung teilweise bestreitbar, Umfang zu weit, Verhandlungsspielraum |
| C) Negative Feststellungsklage | Rechtshängigkeitssperre durch NFL (§ 256 ZPO) | Abmahnung offensichtlich unbegründet, Zermürbungsversuch |
| D) Widerspruch / Abweisung | Abmahnung zurückweisen, ggf. Gegenansprüche anmelden | § 8c UWG-Missbrauch wahrscheinlich, fehlende Aktivlegitimation |
| E) Verhandlung | Ohne UE verhandeln, Vergleich anstreben | Starkes Interesse beider Seiten an Lösung, kommerzieller Kontext |
Zitierweise nach ../references/zitierweise.md.
Wichtige Normen: §§ 8, 12, 13, 14 UWG; § 97 Abs. 1, § 97a, § 139 UrhG; §§ 14, 26 MarkenG; § 139 PatG; § 42 DesignG.
Leitentscheidungen:
Sachverhalt: Mandant ist Inhaber der deutschen Wortmarke "NORDBLATT" (DPMA-Reg.-Nr. 30 2019 012 345, eingetragen für Kl. 25), registriert seit 2019. Dritter bietet auf einer Verkaufsplattform Oberbekleidung unter der Bezeichnung "NORDBLATT" an.
Rechtliche Einordnung (Gutachtenstil):
Benutzungsschonfrist: Die Marke ist seit 2019 eingetragen; die Fünfjahresfrist (§ 26 Abs. 5 MarkenG) läuft ab 2024; ernsthafte Benutzung durch Mandant zu dokumentieren. [prüfen]
Unterlassungsanspruch: Es besteht Wiederholungsgefahr (tatsächliche Verletzungshandlung); Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 5 MarkenG gegeben.
Kosten: 1,3-Geschäftsgebühr aus 50.000 € nach Nr. 2300 VV RVG = 1.641,40 € zzgl. 20 € Auslagenpauschale = 1.661,40 € zzgl. MwSt.
Bevor das Unterlassungsverlangen formuliert wird, klaere:
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First indexed Jul 16, 2026
Drafts cease-and-desist letters or triages incoming C&Ds into structured options memos with recommendations. Supports send and receive modes.
Checks deadlines, formalities, jurisdiction, legal remedies, and urgent measures in German industrial property law (patents, trademarks, designs). Generates a timeline with evidence matrix and objections list.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.