From gewerblicher-rechtsschutz
Leads through DPMA trademark registration and opposition: checks deadlines, jurisdiction, form requirements; outputs application drafts or opposition briefs with risk assessment.
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Mandant moechte eine Marke beim DPMA anmelden oder Widerspruch gegen eine eingetragene Marke einlegen. §§ 32 ff. MarkenG Markenanmeldung. Prüfraster: Nizza-Klassifikation Anmeldegebühren absolute Eintragungshindernisse § 8 MarkenG Widerspruchsverfahren § 42 MarkenG Beschwerde BPatG § 66 MarkenG. Output: Anmeldeformular-Entwurf oder Widerspruchs-Schriftsatz. Abgrenzung zu markenrecherche (Recher...
Mandant moechte eine Marke beim DPMA anmelden oder Widerspruch gegen eine eingetragene Marke einlegen. §§ 32 ff. MarkenG Markenanmeldung. Prüfraster: Nizza-Klassifikation Anmeldegebühren absolute Eintragungshindernisse § 8 MarkenG Widerspruchsverfahren § 42 MarkenG Beschwerde BPatG § 66 MarkenG. Output: Anmeldeformular-Entwurf oder Widerspruchs-Schriftsatz. Abgrenzung zu markenrecherche (Recherche vor Anmeldung) und verletzungs-triage (Verletzung nach Eintragung). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Führt durch das DPMA-Anmeldeverfahren für Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken und sonstige Markenformen (§ 3 MarkenG). Er umfasst die Vorbereitung der Anmeldung (§ 32 MarkenG), die Klassifikation nach dem Nizza- Abkommen, die Berechnung der Anmeldegebühren, die Prüfung absoluter Eintragungs- hindernisse (§ 8 MarkenG), das Widerspruchsverfahren (§ 42 MarkenG) und den Rechtsweg zum BPatG (§ 66 MarkenG). Mandatsbezug: Unternehmen möchte Wortmarke oder Logo schützen; DPMA erteilt Beanstandung; Wettbewerber widerspricht.
| Anmeldung | Gebühr |
|---|---|
| Bis zu 3 Nizza-Klassen | 300 € (elektronisch) / 350 € (Papier) |
| Je weitere Klasse ab Klasse 4 | 100 € |
| Widerspruch | 250 € |
| Verlängerung (10 Jahre) | 750 € (bis 3 Klassen) |
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. "Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke": Zum Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG): Beschreibende Angaben, die zur Bezeichnung von Merkmalen der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen dienen können, sind auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn die Beschreibung mittelbar oder nur in einer möglichen Verwendungsweise vorliegt; Überwindung durch Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) möglich, wenn der Verkehr das Zeichen als Herkunftshinweis versteht.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. "Langenscheidt-Gelb": Zur Schutzfähigkeit abstrakter Farbmarken; einzelne Farbe ohne geografische Kontur kann Unterscheidungskraft haben, wenn sie durch langjährige Benutzung Verkehrsdurchsetzung erlangt hat; strenger Maßstab wegen Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG).
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Markenrecherche – DPMA-Datenbank (DPMAregister.dpma.de), EUIPO TMview, WIPO Global Brand Database; identische und ähnliche Zeichen für identische und ähnliche Waren/Dienstleistungen prüfen; absolute Hindernisse vorab einschätzen (§ 8 MarkenG).
Klassifikation – Waren und Dienstleistungen den Nizza-Klassen zuordnen (aktuelle Fassung 12. Ausg. NCL 2023); TMclass (EUIPO-Tool) nutzen; Klassenanzahl minimieren zur Kostenoptimierung.
Anmeldeformular ausfüllen – Elektronisch über DPMAonline (Einsparung 50 € gegenüber Papieranmeldung); Angaben: Anmelder, Vertreter, Markenform, Markenwiedergabe (Bilddatei in TIF/JPG), Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, Prioritätsangaben.
Gebühren einzahlen – Gleichzeitig mit Einreichung oder innerhalb von 3 Monaten (§ 6 DPMAV); Zahlung per Banküberweisung, Lastschrift oder DPMA-Guthabenkonto; fehlende Zahlung = kein Anmeldetag.
DPMA-Prüfung abwarten – Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse (§ 36 MarkenG); ggf. Beanstandungsbescheid; Frist zur Stellungnahme (i. d. R. 4 Monate, verlängerbar). Keine Prüfung auf relative Hindernisse (§§ 9–13 MarkenG) durch DPMA.
Eintragung und Veröffentlichung – Bei positiver Prüfung: Eintragung ins Markenregister (§ 40 MarkenG); Veröffentlichung im Markenblatt; Schutzdauer 10 Jahre ab Anmeldetag (§ 47 Abs. 1 MarkenG).
Widerspruchsfrist überwachen – 3 Monate ab Veröffentlichung (§ 42 Abs. 1 Satz 1 MarkenG); Inhaber älterer Marken können Widerspruch einlegen; frühzeitig Verwechslungsgefahr-Analyse durchführen.
Widerspruchsverfahren – Widerspruchsgebühr 250 €; Benutzungseinrede geltend machen (§ 43 MarkenG), wenn die ältere Marke älter als 5 Jahre; Verhandlung beim DPMA; Beschwerde zum BPatG (§ 66 MarkenG, Frist 1 Monat).
Sachverhalt: Mandantin möchte die Wortmarke "FRISCHKLAR" für Mineralwasser (Klasse 32) und Vertrieb von Getränken (Klasse 35) beim DPMA anmelden.
Hindernisanalyse (Gutachtenstil):
Fraglich ist, ob der Begriff "FRISCHKLAR" die erforderliche Unterscheidungskraft besitzt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und nicht beschreibend ist (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).
"FRISCH" und "KLAR" sind für Mineralwasser beschreibende Merkmale (Frische, Klarheit). Die Kombination könnte als Gesamtbegriff dennoch hinreichende Unterscheidungskraft haben, wenn sie nicht lexikalisch nachweisbar ist und vom Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 8 Rn. 55). Die Prüfung beim DPMA wird kritisch sein; eine Stellungnahme zur Verkehrswahrnehmung sollte vorbereitend erstellt werden. Gebühren: 300 € für bis zu 3 Klassen (elektronische Anmeldung); für Klasse 35 zusätzlich 100 € = insgesamt 400 €.
Alle Aussagen zu Schutzfähigkeit, Verfahrensfristen und Gebühren nach
references/zitierweise.md. Gebührenangaben stets auf Aktualität prüfen
(DPMA-Gebührenordnung kann geändert werden). Bei absoluten Eintragungshindernissen
EuGH-Rspr. (HABM-Rspr.) und BGH-Rspr. nebeneinander zitieren und auf etwaige
Divergenzen hinweisen.
Bevor die Anmeldung eingereicht wird, klaere:
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin gewerblicher-rechtsschutzPrepares and strategically structures trademark applications for DPMA (Germany) or EUIPO (EU). Checks deadlines, formal requirements, absolute grounds for refusal, and class strategy. Outputs application documents and risk assessment.
Guides Wortmarken (word mark) registration with the DPMA: checks deadlines, formal requirements, absolute grounds for refusal, and provides a risk/frists traffic light with immediate next steps.
Structured guide for trademark registration: checks deadlines, form, jurisdiction, legal remedies, and immediate actions. Provides a traffic-light risk assessment with actionable steps.