From gesellschaftsrecht
Analyzes and drafts written resolutions (Umlaufbeschluss) under German corporate law (GmbHG, AktG), checking deadlines, form, jurisdiction, and immediate measures with a risk traffic light.
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Entwirft Beschlüsse im schriftlichen Verfahren (Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG) oder Umlaufbeschlüsse im Hausstil mit Präzedenzsuche im Beschlussarchiv. Bei der AG: Hinweis, dass HV-Beschlüsse Präsenz oder virtuelle HV (Paragraf 118a AktG) erfordern und notariell beurkundet werden (Paragraf 130 AktG); Umlaufverfahren bei AG nur für Aufsichtsrat (Paragraf 108 Abs. 4 AktG) und Vorstand (Paragraf 77 Akt...
Entwirft Beschlüsse im schriftlichen Verfahren (Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG) oder Umlaufbeschlüsse im Hausstil mit Präzedenzsuche im Beschlussarchiv. Bei der AG: Hinweis, dass HV-Beschlüsse Präsenz oder virtuelle HV (Paragraf 118a AktG) erfordern und notariell beurkundet werden (Paragraf 130 AktG); Umlaufverfahren bei AG nur für Aufsichtsrat (Paragraf 108 Abs. 4 AktG) und Vorstand (Paragraf 77 AktG). Behandelt Stimmverbote (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG), Mehrheitserfordernisse und Unterzeichner-Tracking. Lädt bei "Umlaufbeschluss", "schriftlicher Beschluss", "Gesellschafterbeschluss" oder Beschreibung einer zustimmungspflichtigen Maßnahme ohne Versammlung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Beschluss im schriftlichen Verfahren / Umlaufbeschluss und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Vor dem Beschlussentwurf klären:
Routinemäßige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH erfordern keine Versammlung. Geschäftsführerbestellung, Jahresabschluss-Feststellung, Gewinnverwendung, Prokuraerteilung können im schriftlichen Verfahren nach Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG gefasst werden. Dieser Skill entwirft sie im Hausstil, sucht den nächstliegenden Präzedenzfall und flaggt Maßnahmen, bei denen anwaltliche Prüfung geboten ist.
Rechtsformhinweis: Bei der AG sind Hauptversammlungsbeschlüsse in Präsenz-HV (Paragraf 118 AktG), virtueller HV (Paragraf 118a AktG) oder hybrider HV zu fassen; ein schriftliches Aktionärs-Umlaufverfahren ist nicht vorgesehen. Das schriftliche Verfahren ist bei der AG auf Aufsichtsratsbeschlüsse (Paragraf 108 Abs. 4 AktG) und Vorstandsbeschlüsse (Geschäftsordnung) beschränkt.
GmbH-Beschlussfassung: Paragraf 48 GmbHG (Gesellschafterversammlung; Abs. 2: schriftliche Abstimmung); Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot bei Interessenkonflikt); Paragraf 53 GmbHG (Satzungsänderungen — notarielle Beurkundung); Paragraf 46 GmbHG (Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung).
Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
AG/SE: Paragraf 108 Abs. 4 AktG (Aufsichtsratumlaufbeschluss); Paragraf 118a AktG (virtuelle HV); Paragraf 130 AktG (notarielle Niederschrift HV-Beschlüsse).
Personengesellschaften (MoPeG ab 01.01.2024): Paragraf 714 BGB n.F. (GbR-Beschlussfassung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__714.html ; Paragraf 105, 110 HGB (OHG); Paragraf 163 HGB (KG-Stimmrechte). Neues Beschlussmaengelrecht Paragraf 110-115 HGB n.F. (Anfechtungsmodell, Klage gegen die Gesellschaft, Frist drei Monate, Cram-down möglich) — gilt für OHG/KG, auf GbR analog soweit Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (vgl. BGH "Schiedsfaehigkeit IV", Beschl. v. 23.09.2021 — I ZB 13/21, für Schiedsklauseln-Anpassungsbedarf): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.09.2021&Aktenzeichen=I+ZB+13/21
Bei Maßnahmen aus der Überprüfungsliste (M&A, Kapitalmaßnahme, Satzungsänderung, Auflösung) und gleichzeitigem Sofortunterzeichnungssignal ("heute DocuSign", "vor Closing"):
⛔ Wesentliche Maßnahme + Sofortunterzeichnung — nur Entwurf zur Prüfung. Ich erstelle den Entwurf, aber nicht in unterschriftsreifer Form ohne anwaltliche Prüfung. Bitte einen der zwei Wege wählen: (1) externer Anwalt prüft zuerst, oder (2) bestätigen, dass externer Anwalt das Vorgehen bereits freigegeben hat.
Falls kein Beschlussarchiv konfiguriert und kein Seed-Beschluss bereitgestellt:
Kein Präzedenzfall — Stopp. Entweder (1) einen früheren Beschluss dieser Gesellschaft einfügen/hochladen, oder (2) explizit angeben, dass ein Standardvorlagen-Entwurf akzeptiert wird und die Formalien selbst angepasst werden.
Klassifizierung:
Routine (direkter Präzedenzfall wahrscheinlich): Geschäftsführerbestellung/-abberufung; Prokura; Jahresabschluss-Feststellung; Gewinnverwendung; Vertragsfreigabe unterhalb Wesentlichkeitsschwelle; konzerninterneliche Darlehen.
Überprüfungs-Flag (anwaltliche Prüfung geboten): M&A; Kapitalerhöhung/-herabsetzung; Satzungsänderung (Paragraf 53 GmbHG); Auflösung (Paragraf 60 ff. GmbHG); Ergebnisabführungsvertrag; Maßnahmen, die in späterem Datenraum erscheinen.
Beschlussarchiv nach Maßnahmentyp durchsuchen. Nächstliegenden Beschluss auswählen, Beschlussformulierung, Präambelstruktur und Vollmachtstext extrahieren.
Gesetzliche Grundlage je Rechtsform angeben (Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG / Paragraf 108 Abs. 4 AktG / Paragraf 714 BGB n.F.). Hausstil verwenden:
BESCHLUSS DER GESELLSCHAFTER
der [Firma]
im schriftlichen Verfahren nach Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG
[Datum]
Die unterzeichnenden Gesellschafter der [Firma], einer GmbH mit Sitz in [Ort],
eingetragen im Handelsregister des AG [Ort] unter HRB [Nummer], fassen folgenden
Beschluss ohne Einberufung einer Gesellschafterversammlung:
VORBEMERKUNG
[Hintergrund — ein bis zwei Sätze]
BESCHLUSS
Die Gesellschafter beschließen:
[Präzise Formulierung — Personen namentlich, Beträge, Dokumente mit Datum angeben]
[Folgebeschluss: Bevollmächtigung der Geschäftsführer zur Umsetzung]
[Folgebeschluss: Genehmigung bereits getroffener Vormaßnahmen, falls erforderlich]
Dieser Beschluss wird wirksam mit Eingang der Zustimmungserklärungen aller
Gesellschafter [oder der satzungsmäßig erforderlichen Mehrheit].
_______________________________
[Gesellschaftername] | [Anteil %] | Datum: _______________
[Für jeden weiteren Gesellschafter wiederholen]
Formhinweise: Präzise formulieren (keine Vagen Formulierungen); bevollmächtigte Personen namentlich benennen; genehmigte Dokumente als Anlage beifügen; Hausstil-Formulierungsweise durchgängig einhalten.
Adressat: Gesellschafter / Unterzeichnerkreis — Tonfall: praezise-rechtlich, handlungsanleitend
BESCHLUSS DER GESELLSCHAFTER
der [FIRMA]
im schriftlichen Verfahren nach Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG
Datum: [TT.MM.JJJJ]
Die unterzeichnenden Gesellschafter der [FIRMA], einer GmbH mit Sitz in [ORT],
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [ORT] unter HRB [NUMMER],
fassen folgenden Beschluss ohne Einberufung einer Gesellschafterversammlung:
VORBEMERKUNG
[Ein bis zwei Saetze: Hintergrund des Beschlusses]
BESCHLUSS
Die Gesellschafter beschliessen:
[PRAZISE FORMULIERUNG DES BESCHLUSSEGENSTANDS]
Folgebeschluss 1: Die Geschaeftsfuehrer werden beauftragt und ermaaechtigt, alle zur Durchfuehrung
dieser Massnahme erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
[Folgebeschluss 2: Genehmigung bereits getroffener Vormaßnahmen, falls erforderlich]
Dieser Beschluss wird wirksam mit Eingang der Zustimmungserklaerungen aller Gesellschafter
[oder: der satzungsmaessig erforderlichen [QUOTE]-Mehrheit].
--- UNTERZEICHNER ---
[GESELLSCHAFTERNAME] — Geschaeftsanteil: [N EUR / N %]
Unterschrift: ________________________ Datum: _______________
[Fuer jeden weiteren Gesellschafter wiederholen]
--- STIMMVERBOT (Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG) ---
[NAME] ist von der Abstimmung ausgeschlossen (Begruendung: [INTERESSENKONFLIKT]).
Stimmen ohne [NAME]: [N] Stimmen; erforderliche Mehrheit: [N] Stimmen.
Ergebnis: ANGENOMMEN / ABGELEHNT
--- HANDELSREGISTER ---
Handelsregisteranmeldung erforderlich: [JA — Paragraf 39 GmbHG / NEIN]
Notar: [NAME] beauftragt: [JA / NEIN]
--- ENTWURFS-VERMERK ---
Dies ist ein Entwurf zur anwaltlichen Pruefung. Die Unterzeichnung begruendet
rechtswirksame Gesellschafterbeschluesse. Vor Zirkulation mit Rechtsanwalt pruefen.
Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
Paragraf 48 Abs. 2 GmbHG (schriftliches Verfahren), Paragraf 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot)Paragraf 53 GmbHG (Satzungsänderung), Paragraf 108 Abs. 4 AktG (AR-Umlaufbeschluss), Paragraf 118a AktG (virtuelle HV)Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
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First indexed Jul 14, 2026
Generates draft shareholder resolutions and legal text modules for German corporate law, including motions, reasoning, and annex logic from facts and norms.
Drafts Turkish corporate law board/committee/shareholder resolutions with formalities checklist. Handles meeting minutes, circular resolutions, MERSİS, KAP/MKK, and registration requirements.
Drafts formal board resolutions to authorize corporate actions, approve transactions, appoint officers, or document board decisions with legal effect.