Faellige: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung
Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für forderungsmanagement-klagewerkstatt. Ausgangspunkt ist: Klagewerkstatt für Forderungsmanagement mit Zuständigkeitsprüfung, Mahnvorlauf, Inkasso-Zahlungsklage und Anspruchs-Gatekeeper: Nur klare, fällige und belegte Forderungen werden zur Klage freigegeben.
Er führt durch Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Themenfeld Faellige. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
Fachlicher Zuschnitt
- Thema: Faellige.
- Arbeitsfokus: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung.
- Plugin-Rahmen: Klagewerkstatt für Forderungsmanagement mit Zuständigkeitsprüfung, Mahnvorlauf, Inkasso-Zahlungsklage und Anspruchs-Gatekeeper: Nur klare, fällige und b....
- Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Faellige prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Materielle Weichen Fälligkeit
- Fälligkeit (Paragraf 271 BGB): Im Zweifel sofort fällig (Paragraf 271 Abs. 1 BGB). Konkret bestimmte Leistungszeit durch Vertrag, Verkehrssitte, gesetzliche Regelung. Bei Rechnung: typischerweise Fälligkeit gemäß Zahlungsbedingungen (z. B. "binnen 14 Tagen").
- B2B-Zahlungsfristen (Paragraf 271a BGB): Vereinbarte Zahlungsfrist darf grundsätzlich 60 Tage nicht überschreiten (Paragraf 271a Abs. 1 S. 1 BGB); bei Verbraucher als Schuldner sogar 30 Tage (Paragraf 271a Abs. 1 S. 2 BGB). Überschreitung führt zur Reduktion auf das gesetzliche Maß.
- Verzug ohne Mahnung (Paragraf 286 Abs. 2 BGB): Wenn (1) Leistungszeit kalendermäßig bestimmt, (2) Mahnung ist entbehrlich, (3) Schuldner ernsthaft verweigert, (4) 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang Rechnung bei Verbrauchern bzw. ab Rechnungsdatum bei B2B (Paragraf 286 Abs. 3 BGB).
- Verzugszinsen:
- B2C: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (Paragraf 288 Abs. 1 BGB).
- B2B: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (Paragraf 288 Abs. 2 BGB).
- Aktuelle Werte halbjährlich (1. Januar / 1. Juli) auf bundesbank.de prüfen.
- 40-Euro-Pauschale (Paragraf 288 Abs. 5 BGB): Bei B2B-Geldforderungen ohne Verbraucher als Gläubiger: 40 Euro je Forderung pauschal als Verzugsschaden, anrechenbar auf weitergehende Schadensersatzkosten (z. B. Inkasso/Anwalt). Greift bei jeder verzögerten Zahlung neu.
- Rechnungs-Anforderungen (Paragraf 14 UStG bei B2B): Vollständige Rechnung mit Pflichtangaben (Anschriften, Steuernummer/USt-IdNr., Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag). Bei Mängeln häufig Berufung auf fehlende Fälligkeit; gerichtlich aber strikt zu trennen: Mängel der Rechnung berühren in der Regel nicht die Fälligkeit der zugrundeliegenden Forderung.
- Verjährung (Paragraf 195 BGB): Regelmäßig 3 Jahre, Beginn mit Schluss des Jahres, in dem Anspruch entstanden und Kenntnis besteht (Paragraf 199 BGB). Bei Mietzinsen: 3 Jahre. Bei Werklohn: 3 Jahre ab Abnahme.
- Praktiker-Tipp: Klare Zahlungsbedingungen vereinbaren ("netto Kasse innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum"); damit ist Fälligkeit kalendermäßig bestimmt und Verzug tritt ohne Mahnung ein. Verspätete Rechnungsstellung verzögert nur den B2C-Verzug (Paragraf 286 Abs. 3 BGB), nicht den B2B-Verzug (zwischen Unternehmern stets ab kalendarisch bestimmtem Termin).
Output-Standard
- Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.