From fachanwalt-verwaltungsrecht
Wenn es um Verwaltungsakt Rechtsbehelf Vorverfahren in Fachanwalt Verwaltungsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 28 Abs. 1 VwVfG — Anhörung vor belastender Verwaltungsentscheidung.§ 37 Abs. 1 VwVfG — Bestimmtheit des Verwaltungsakts.§ 39 Abs. 1 VwVfG — Begruendungspflicht.§ 40 VwVfG — Ermessensausübung und Ermessensfehler.§ 70 Abs. 1 VwGO — Widerspruchsfrist, soweit Widerspruchsverfahren vorgesehen.§ 74 Abs. 1 VwGO — Klagefrist.§ 80 Abs. 5 VwGO — Eilrechtsschutz gegen Vollziehung.§ 123 Abs. 1 VwGO — einstweilige Anordnung.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Fokus: Verwaltungsakt, Rechtsbehelf und Vorverfahren: führt schnell durch Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Belege, Risiken und erzeugt einen verwertbaren nächsten Output.
Wenn Material vorliegt, nutze es zuerst. Frage nur nach, was für die nächste Entscheidung fehlt:
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-verwaltungsrechtPrüft Verwaltungsverfahren auf formelle Fehler: Zuständigkeit, Anhörung §28, Begründung §39, Bekanntgabe §41 VwVfG. Liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten für Fachanwälte Verwaltungsrecht.
Wenn es um Klage Verwaltungsgericht einfach in Bürokratieversteher und Entbürokratisierer geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Structures a judicial decision proposal for German administrative courts (Verwaltungsgericht): organizes facts, legal norms, burden of proof, counterarguments, and next steps; outputs a ready-to-use working product with checkpoints, risks, and next steps.