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Wenn es um D&O-Deckungsabwehr in Fachanwalt Versicherungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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D&O-Versicherung (Directors and Officers) bei Pflichtverletzungs-Anspruch gegen Geschäftsführer.
D&O-Versicherung (Directors and Officers) bei Pflichtverletzungs-Anspruch gegen Geschäftsführer.
fachanwalt-versicherungsrecht-lebensversicherung-rueckkauf — bei LV-Bezuggesellschaftsgruender-geschaeftsfuehrervertrag — bei GF-Anstellungcorporate-kanzlei — bei M&A-Vertretung§ 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht Geschäftsführer, Haftungsanspruch) → § 93 AktG (Sorgfaltspflicht Vorstand) → §§ 100 ff. VVG (Haftpflichtversicherung) → § 103 VVG (Ausschluss bei Vorsatz) → § 106 VVG (Deckungsschutz) → §§ 19, 28, 81 VVG (Anzeigepflichten, Obliegenheiten) → § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (Selbstbehalt-Pflicht börsennotiert) → § 15b InsO (früher § 64 GmbHG aF — Haftung bei Insolvenzreife) → §§ 133, 157 BGB (AVB-Auslegung D&O-Bedingungen)
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
| Maßnahme | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Schadensanzeige an Versicherer (Obliegenheit) | unverzüglich nach Kenntnis | § 28 VVG i.V.m. AVB |
| Verjährung Deckungsanspruch | 3 Jahre (ab Anspruchserhebung gegen Organ) | § 195 BGB |
| Nachhaftungsdeckung (Claims-made) | vertraglich (typisch 6-24 Monate) | AVB D&O |
| Klage LG Versicherer-Sitz | nach Ablehnung unverzüglich | § 215 VVG |
Entscheidungsbaum:
Ablehnungsgrund?
├─ Vorsatz (§ 103 VVG) → Beweislast beim Versicherer; nur bedingter Vorsatz ausreichend
│ └─ Grobe Fahrlässigkeit? → kein Ausschluss; Versicherer haftet
├─ Claims-made abgelaufen → Nachhaftungsklausel prüfen (AVB)
│ └─ Nachhaftung noch aktiv? → Versicherungsschutz besteht
├─ Selbstbehalt-Streit → § 93 II 3 AktG nur börsennotierte AG; GmbH vertraglich
└─ Kooperationspflichtverletzung → nur bei nachgewiesenem Vorsatz leistungsfrei
Klage
[NAME DES ORGANS] (Kläger), vertreten durch RA [NAME KANZLEI]
gegen
[VERSICHERER] (Beklagte)
Az.: [AZ LG]
Streitwert: EUR [DECKUNGSSUMME]
I. ANTRÄGE
1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Zahlungspflicht
gegenüber [GESELLSCHAFT] aus dem Urteil/Beschluss vom [DATUM]
in Höhe von EUR [BETRAG] freizustellen.
2. Hilfsweise: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist,
dem Kläger aus dem D&O-Vertrag Pol.-Nr. [NR] Deckungsschutz
für den Anspruch [BESCHREIBUNG] zu gewähren.
II. BEGRÜNDUNG
1. Deckungsschutz dem Grunde nach
Der Kläger ist versicherte Person gem. § __ AVB D&O. Der
Anspruch [GESELLSCHAFT] gegen den Kläger wegen [§ 43 GmbHG /
§ 93 AktG] ist ein versicherter Vermögensschaden i.S.d. § __ AVB.
2. Claims-made-Zeitraum
Anspruchserhebung durch [GESELLSCHAFT/IV] am [DATUM] — innerhalb
der Nachhaftungsperiode bis [DATUM].
3. Vorsatz-Einwand verfehlt
Der Versicherer trägt die Beweislast für Vorsatz (§ 103 VVG).
Der Kläger handelte lediglich fahrlässig [Tatsachenvortrag].
4. Selbstbehalt-Berechnung
Selbstbehalt nach § __ AVB: EUR [BETRAG] (10 % oder 1,5×JG).
Restforderung: EUR [BETRAG].
Beweis: Anlage K1 Versicherungspolice, K2 AVB, K3 Ablehnungsschreiben,
K4 Gutachten [SV], K5 Vollmacht
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-versicherungsrechtWenn es um Do Deckungsabwehr in Fachanwalt Versicherungsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um D&O-Versicherung bei Manager-Haftung in Insolvenzrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Structures insurance notification for internal investigations: organizes facts, legal norms, burden of proof, counterarguments, and next steps; provides negotiation or escalation options.