Wenn es um Besonders schwerer Fall des Betruges Paragraf 263 Abs. 3 StGB in Fachanwalt Strafrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Spezial-Mandat: Anklage oder Hauptverhandlung mit Vorwurf eines besonders schweren Falles nach § 263 Abs. 3 StGB. Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Regelbeispiele sind Indikatoren, kein Tatbestandsmerkmal; die Gesamtschau entscheidet. Abzugrenzen vom Grundtatbestand § 263 Abs. 1 (eigener Skill) und vom Bandenbetrug § 263 Abs. 5 StGB (eigener Skill).
Spezial-Mandat: Anklage oder Hauptverhandlung mit Vorwurf eines besonders schweren Falles nach § 263 Abs. 3 StGB. Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Regelbeispiele sind Indikatoren, kein Tatbestandsmerkmal; die Gesamtschau entscheidet. Abzugrenzen vom Grundtatbestand § 263 Abs. 1 (eigener Skill) und vom Bandenbetrug § 263 Abs. 5 StGB (eigener Skill).
| Strategie | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Regelbeispiel komplett bestreiten | Strafrahmen § 263 Abs. 1 (5 Jahre Hoechstmass) | Hauptverhandlung lang, ggf. Glaubhaftigkeitsproblem |
| Regelbeispiel akzeptieren plus § 46a StGB | Indiz-Widerlegung; Bewaehrungsfaehigkeit | Eingestaendnis Tat- und Erwerbsstruktur |
| Verstaendigung mit Strafrahmen | Planbarkeit | Bindung an Mindeststrafe |
| Gewerbsmaessigkeit umdeuten als einmalige Notlage | Indiz-Widerlegung Nr. 1 | Beweisbar? |
| Schaden bestreiten ueber Schadensgutachten | Loescht Nr. 2 | Aufwand, Gegengutachten StA |
"Das in der Anklage genannte Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB Gewerbsmaessigkeit ist im Lichte der Gesamtumstaende und der vor Hauptverhandlung erfolgten vollstaendigen Schadenswiedergutmachung (§ 46a Nr. 1 StGB) widerlegt. Der Mandant verfuegte zur Tatzeit ueber ein regulaeres Erwerbseinkommen aus der Taetigkeit bei [Arbeitgeber] mit Netto-Monatseinkommen von [Betrag] EUR; eine Tat-Einnahmequelle von einigem Umfang ist nicht gegeben."
"Der in der Anklage in Hoehe von [Betrag] EUR bezifferte Schaden zerfaellt nach Aktenlage in [Anzahl] Einzeltaten mit jeweils unter 50.000 EUR. Die Schwelle des grossen Ausmasses gemaess § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB ist nach staendiger Rechtsprechung des BGH pro Einzeltat zu pruefen. Eine Anwendung des Regelbeispiels scheidet damit aus."
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Wenn es um Betrug Paragraf 263 StGB in Strafanzeige-Vorbereiter geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
Wenn es um Regelbeispiele in der Strafzumessung in Strafzumessung geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.