Orientierung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Orientierung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg.
Spezialwissen: Orientierung: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
- Normen-/Quellenanker: StPO.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Orientierung prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Strafrecht-Orientierung Fristen / Form / Zuständigkeit Bausteine
- Sachliche Zuständigkeit GVG:
- Strafrichter § 25 GVG: Privatklagen § 374 StPO; allgemein bis Freiheitsstrafe 2 Jahre, sofern nicht hoeher beantragt.
- Schoeffengericht § 28 GVG: bis Freiheitsstrafe 4 Jahre; alle Strafsachen, die nicht zu hoher Strafkammer oder Strafrichter gehoeren.
- Große Strafkammer § 76 GVG: alle Strafsachen ab 4 Jahre erwarteter Freiheitsstrafe; bestimmte Wirtschaftsstrafsachen.
- Schwurgericht § 74 II GVG: Toetungsdelikte §§ 211 ff. StGB, Eingriff in Verkehr mit Todesfolge.
- Oberlandesgericht § 120 GVG: Staatsschutzdelikte (Hochverrat, Landesverrat, Terror).
- Oertliche Zuständigkeit StPO:
- § 7 StPO: Tatort - regelmaessig massgeblich.
- § 8 StPO: Wohnsitz Beschuldigter.
- § 9 StPO: Ergreifungsort.
- § 13 StPO: Verbundene Verfahren.
- Fristen-Übersicht (StPO):
- Einspruch Strafbefehl § 410 StPO: 2 Wochen ab Zustellung.
- Berufung § 314 StPO: 1 Woche ab Verkuendung; Begruendung optional.
- Revision § 341 StPO: 1 Woche Einlegung + § 345 StPO 1 Monat Begruendung ab Zustellung schriftliche Urteilsausfertigung.
- Beschwerde § 311 StPO: 1 Woche sofortige; § 304 StPO einfache unbefristet.
- Wiedereinsetzung § 44 StPO: 1 Woche ab Wegfall des Hindernisses.
- Klageerzwingungsverfahren § 172 II StPO: Antrag 1 Monat ab Bescheid GenStA.
- Form-Re-Check:
- Schriftform zwingend für Rechtsmittel (Berufung, Revision, Beschwerde) und Einspruch.
- Unterschrift Verteidiger / Mandant.
- Vollmacht bei Vertretung.
- Begruendungs-Pflicht Revision (Sach- oder Verfahrensruege; § 344 II StPO Substantiierung Verfahrensruege).
- Rechtsweg:
- AG -> LG (Berufung § 312 StPO) -> OLG (Revision § 333 StPO bei LG-Urteil 1. Instanz oder Berufungsurteil).
- Sprungrevision § 335 StPO möglich (Sprung Berufung).
- Wiederaufnahme § 359 StPO bei neuen Tatsachen / Beweismitteln.
- EMRK Art. 6: angemessene Verfahrensdauer als Korrektiv (Strafmilderung BGH-Linie).