Untersuchungshaft Haftprüfung
Zweck
Verteidigung bei drohender oder bestehender Untersuchungshaft.
1) Haftgründe § 112 II StPO
Fluchtgefahr
- Konkrete Anhaltspunkte (Auslandsverbindungen, Mittel)
- Nicht: nur Strafe-Höhe
Verdunkelungsgefahr
- Beweisbeeinflussung
- Zeugen-Beeinflussung
- Beweismittel-Verschwindung
Wiederholungsgefahr
- Nur bei bestimmten Straftaten (§ 112a StPO)
Schwerverbrechens-Haft § 112 III StPO
- Bei besonders schweren Delikten ohne weiteren Grund
2) Voraussetzungen
Dringender Tatverdacht
- Wahrscheinlichkeit Verurteilung > Freispruch
- Beweis-Stand
Verhältnismaessigkeit
- Auch bei dringendem Tatverdacht
- Erwartete Strafe vs. Haft-Dauer
- Schonungsbedürftige (Kinder, Pflege)
3) Haftbefehl § 114 StPO
Inhalt
- Konkrete Vorwurf
- Haftgrund
- Verhältnismaessigkeit
Bekanntgabe
- Sofort bei Verhaftung
- Anwalts-Information
4) Haftprüfung § 117 StPO
Antrag
- Jederzeit möglich
- Schriftlich oder zu Protokoll
Verfahren
- AG-Richter entscheidet
- Muendliche Anhörung
- Bei Aufhebung: sofortige Entlassung
Frist § 121 StPO
- Nach 6 Monaten Haft: Prüfung OLG
- Bei Verlängerung: durch OLG-Beschluss
5) Haftbeschwerde § 304 StPO
Voraussetzungen
- Beschwerde gegen Haftbefehl oder Verlängerung
- Frist: jederzeit (ohne Frist)
Verfahren
- LG-Beschwerdekammer entscheidet
- Bei Niederlage: weiterer Rechtsweg OLG
6) Haftverschont § 116 StPO
Voraussetzungen
- Haftgrund kann durch mildere Maßnahmen abgewendet werden
- Beispiele:
- Meldepflicht
- Pass-Hinterlegung
- Kaution
Typische Maßnahmen
- Wohnsitz-Auflage
- Tag-Anwesenheits-Auflage
- Kontakt-Verbot
7) Workflow Verteidigung
Sofort-Schritte
- Mandanten-Besuch (binnen Stunden)
- Akteneinsicht-Antrag
- Haftprüfungs-Antrag oder Beschwerde
Phase 2
- Vorbereitung Anhörung
- Beweise gegen Haftgründe
- Verschon-Alternativen vorschlagen
Phase 3
- Bei Niederlage: Beschwerde
- Bei Erfolg: Verschon-Vereinbarung
Phase 4 — Dauer-U-Haft
- Anfechtung Verlängerung
- Nach 6 Monaten: OLG-Prüfung
- Strategie Hauptverhandlungs-Vorbereitung
8) Praktische Aspekte
Mandanten-Betreuung
- Regelmäßige Besuche
- Schreib-Kommunikation
- Familien-Info
Akteneinsicht bei U-Haft
- § 147 II 2 StPO: voller Zugang
- Schnelles Verfahren
Wirtschaftliche Folgen
- Lohnausfall
- Familien-Belastung
- Reputations-Schaden
9) Typische Fehler
- Pflichtverteidiger ohne Strafrecht-Expertise
- Haftprüfung zu spaet beantragt
- Verschon-Alternativen nicht ausgearbeitet
- Akteneinsicht verzoegert
10) BGH/BVerfG-Linien (Stand Mai 2026)
- Verfassungsrechtliche Maßstaebe der Untersuchungshaft (Verhaeltnismaessigkeit, Beschleunigungsgebot in Haftsachen): Grundlage BVerfG 17.01.2013 — 2 BvR 2098/12 und BVerfG-Linie zur ueberlangen Haft; Aktualisierungen vor Ausgabe in bverfg.de und dejure.org pruefen. Offene Fundstelle (Verzeichnis): https://dejure.org/dienste/lex/StPO/112/1.html
- BVerfG, Beschluss vom 23. September 2025, 2 BvR 625/25: Die Verfassungsbeschwerde gegen eine auf ANOM-Daten gestützte Verurteilung wurde nicht zur Entscheidung angenommen; nach dem dortigen Vortrag bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verwertung. Für die Haftprüfung folgt daraus keine pauschale Verwertbarkeitsregel. Herkunft, Authentizität, konkrete Belastungstatsachen und Einwände gegen die Verwertung im Einzelfall prüfen. Amtliche Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250923_2bvr062525.html
- Hinweis: Eine BGH-Leitentscheidung 2025/2026 speziell zu § 112 StPO / Haftpruefung ist Stand Mai 2026 nicht in dejure.org / openjur.de mit Volltext zugänglich; vor Ausgabe Aktenzeichen-Recherche unter "§ 112 StPO Haftgrund" durchführen.
Anschluss
fachanwalt-strafrecht-wahlverteidiger-mandat — bei Mandats-Beginn
fachanwalt-strafrecht-anklage-reaktion — bei Anklage
aktenaufbereiter-strafrecht — bei Akten-Auswertung
Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.