Kind mit Behinderung benoetigt Schulbegleitung und Eltern oder Anwalt müssen Anspruch klären und durchsetzen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Kind mit Behinderung benoetigt Schulbegleitung und Eltern oder Anwalt müssen Anspruch klären und durchsetzen. SGB IX Teil 2 §§ 90 ff. Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung. Prüfraster: Behinderungsbegriff § 99 SGB IX zuständiger Traeger (Eingliederungshilfetraeger Jugendamt) Antragspraxis Gesamtplanverfahren UN-BRK Inklusionsrecht. Output: Widerspruchsentwurf oder Klagebaustein Eingliederungshilfe Schulbegleitung. Abgrenzung zu hilfsmittelantrag-prüfen (Sachmittel) und fachanwalt-sozialrecht-gdb-schwerbehinderung.
Eingliederungshilfe in Schule und Bildung
Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Eingliederungshilfe in Schule und Bildung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
- Outputpflicht: Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Anspruchsgrundlagen
SGB IX Teil 2 — Eingliederungshilfe (seit 01.01.2020)
- § 90 SGB IX Aufgabe der Eingliederungshilfe.
- § 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX Begriff der Behinderung.
- § 102 SGB IX Leistungen zur sozialen Teilhabe.
- § 112 SGB IX Hilfen zur Schulbildung — einschließlich Schulbegleitung und assistive Hilfsmittel.
- § 113 SGB IX Hilfen zur Hochschulbildung.
SGB VIII — Kinder- und Jugendhilfe (bei seelischer Behinderung)
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt — Abgrenzung zum SGB IX (koerperliche oder geistige Behinderung).
Schulgesetze der Länder
- Inklusion und sonderpaedagogische Förderung sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.
- Grundsatz inklusiver Beschulung mit Wahlrecht der Eltern (BAG- und BVerwG-Rspr.).
Völker- und Verfassungsrecht
- UN-Behindertenrechtskonvention (BGBl. II 2008 S. 1419) — Art. 24 Recht auf inklusive Bildung.
- Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Diskriminierungsverbot wegen Behinderung.
Prüfraster
1. Anspruchsberechtigung
- Behinderung iSd § 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX — koerperliche geistige seelische oder Sinnesbehinderung von voraussichtlich mindestens sechs Monaten Dauer.
- Beeintraechtigung der Teilhabe an der Schulbildung.
- Bei seelischer Behinderung von Kindern Jugendlichen § 35a SGB VIII — Zuständigkeit Jugendamt.
2. Bedarfsermittlung
- Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX — strukturiert mit ICF-Bezug.
- Beteiligung der berechtigten Person.
3. Konkrete Hilfen
- Schulbegleitung / Integrationshelfer — ständige Begleitung im Unterricht.
- Assistive Hilfsmittel — Braille-Gerät Computer mit Sprachausgabe Höranlage.
- Vorlesekraft / Vorlesegerät für blinde oder sehbehinderte Schueler.
- Gebaerdensprachdolmetscher bei gehoerlosen Schuelern.
- Therapeutische Förderung im schulischen Kontext (Ergotherapie Logopaedie als Eingliederungshilfe abgrenzbar zu SGB V).
4. Antragsweg
- Antrag beim Eingliederungshilfeträger (Land Landkreis) oder Jugendamt — abhängig von Art der Behinderung.
- Frist § 14 SGB IX — Zuständigkeitsklärung binnen zwei Wochen.
- Frist § 18 SGB IX — Entscheidung binnen zwei Monaten ab Antragseingang.
- Bei Untätigkeit: Genehmigungsfiktion / Untätigkeitsklage § 88 SGG.
5. Schule und Schulrecht
- Antrag auf sonderpaedagogische Förderung beim staatlichen Schulamt parallel.
- Bei Verweigerung inklusiver Beschulung: Verwaltungsverfahren / Klage zum Verwaltungsgericht (nicht Sozialgericht).
Typische Ablehnungsgründe
- Behinderung wird verneint — Prüfung der medizinischen Gutachtenlage.
- Schulbegleitung als reine paedagogische Aufgabe gesehen — Abgrenzung Eingliederungshilfe vs. schulische Aufgabe.
- Unzureichende Bedarfsermittlung — Klage mit Beweisantrag auf SV-Gutachten.
Ausgabe
- Bei Antrag: Antragsentwurf mit Anlagenliste (Schwerbehindertenausweis ärztliche Gutachten schulischer Foerderbedarf).
- Bei Ablehnung: Widerspruch über Skill
widerspruch-formulieren.
- Bei Eilbedürftigkeit (drohendes Schuljahr Schulausschluss): Eilantrag § 86b SGG.
Schnittstelle zu anderen Plugins
- Bei Schulrechtsfragen Verwaltungsrechtsplugin /
fachanwalt-verwaltungsrecht.
- Bei familienrechtlichem Bezug (Sorgerecht Streit Eltern)
kindeswohlgefaehrdung-eilantrag.
Triage — kläre vor Antragstellung
- Art der Behinderung: körperlich/geistig (→ SGB IX, Eingliederungshilfeträger) oder seelisch (→ § 35a SGB VIII, Jugendamt)?
- Schuljahresbeginn: wie dringend ist der Bedarf? (Eilantrag § 86b SGG wenn Schule bereits läuft)
- Zuständigkeitsstreit Träger? — § 14 SGB IX Weiterleitung binnen zwei Wochen; Untätigkeit löst Vorleistungspflicht aus
- Gesamtplanverfahren eingeleitet? (§§ 117 ff. SGB IX) oder läuft Eingliederungshilfeplanung parallel
- Schulrechtlicher Weg parallel nötig? (Verwaltungsgericht, nicht Sozialgericht)
Aktuelle Rechtsprechung
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.