From fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht
Reviews restructuring plans under German StaRUG/InsO: checks insolvency triggers, plan structure, group formation, voting, court confirmation, and minority protection. Outputs legal strategy, plan matrix, and confirmation motion.
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Lies die Akte zuerst und beginne mit einem konkreten Arbeitsprodukt: Verfahrensentscheidung, Planlückenliste, Gruppenmatrix, Anzeige oder Bestätigungsantrag. Frage nur, wenn Insolvenzstatus, Gestaltbarkeit, Stimmrecht oder Frist ohne die Antwort nicht belastbar bestimmt werden kann.
Lies die Akte zuerst und beginne mit einem konkreten Arbeitsprodukt: Verfahrensentscheidung, Planlückenliste, Gruppenmatrix, Anzeige oder Bestätigungsantrag. Frage nur, wenn Insolvenzstatus, Gestaltbarkeit, Stimmrecht oder Frist ohne die Antwort nicht belastbar bestimmt werden kann.
Der Plan muss vier Ebenen gleichzeitig tragen:
| Thema | Norm | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Insolvenzstatus | Paragrafen 17 bis 19 und 15a InsO | aktueller Status, Prognose und Antragspflicht |
| Planreichweite | Paragrafen 2 bis 4 StaRUG | gestaltbare Rechte und Ausschlüsse |
| Planaufbau | Paragrafen 5 bis 7 StaRUG | Darstellung und präzise Rechtsgestaltung |
| Auswahl und Gruppen | Paragrafen 8 bis 10 StaRUG | Sachgrund, Rang, Untergruppe, Gleichbehandlung |
| Anlagen | Paragrafen 14 und 15 StaRUG | Bestandsfähigkeit, Vermögen, Finanzierung, Zustimmungen |
| Planangebot | Paragrafen 17 bis 22 StaRUG | Hinweise, Frist, Erörterung, Dokumentation |
| Abstimmung | Paragrafen 24 bis 28 StaRUG | Stimmrecht, drei Viertel, Cram-down, Rangfolge |
| Gerichtszugang | Paragrafen 29 bis 31 StaRUG | Instrument, Restrukturierungsfähigkeit, Anzeige |
| Stabilisierung | Paragrafen 49 bis 59 StaRUG | Umfang, sechsmonatiger Finanzplan, Dauer, Aufhebung |
| Bestätigung | Paragrafen 60 bis 67 StaRUG | Versagung, Minderheitenschutz, Beschwerde, Wirkung |
Arbeitnehmerforderungen einschließlich betrieblicher Altersversorgung, Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und Forderungen nach Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 3 InsO sind nach Paragraf 4 StaRUG nicht gestaltbar. Bei natürlichen Personen sind zusätzlich nichtunternehmerische Forderungen und Sicherheiten ausgeschlossen.
Für jede Ein- und Nichteinbeziehung ist ein Sachgrund nach Paragraf 8 StaRUG zu dokumentieren. Steuer- und Sozialversicherungsforderungen nicht pauschal ausschließen, sondern konkret prüfen.
Der darstellende Teil nach Paragraf 6 StaRUG enthält Krise, Maßnahmen, Auswirkungen und realistische Vergleichsrechnung. Der gestaltende Teil nach Paragraf 7 StaRUG bezeichnet Kürzung, Stundung, Zins, Sicherheit, Bedingungen und Vollzugsfolge für jedes Recht eindeutig. Ein Gläubiger kann nicht gegen seinen Willen in Anteile gedrängt werden.
Paragraf 14 StaRUG verlangt insbesondere Bestandsfähigkeitserklärung, Vermögensübersicht und Zahlungsplanung für den Befriedigungszeitraum. Paragraf 15 StaRUG sichert erforderliche Erklärungen von Gesellschaftern, Gläubigern, Dritten und verbundenen Sicherungsgebern.
Ein privates Planangebot benötigt keine vorherige Anzeige. Für gerichtliche Planabstimmung, Vorprüfung, Stabilisierung oder Bestätigung muss das Vorhaben nach Paragraf 31 StaRUG angezeigt sein. Die Anzeige wird nicht nach Paragraf 29 StaRUG erstattet.
Die Anzeige verliert grundsätzlich sechs Monate nach Erstattung ihre Wirkung; nach vorheriger Erneuerung zwölf Monate. Die Anordnungshöchstdauer einer Stabilisierung richtet sich nach Paragraf 53 StaRUG.
| Thema | Darzulegen durch | Kernbeleg | Angriffspunkt |
|---|---|---|---|
| drohende Zahlungsunfähigkeit | Schuldner | integrierte Liquiditätsplanung | Maßnahmen nicht gesichert |
| sachgerechte Auswahl | Schuldner | Auswahlvermerk nach Paragraf 8 | taktische Ausgrenzung |
| Gruppenbildung | Schuldner | Gruppenmatrix und Rechtsgut | falscher Rang oder Sachgrund |
| Stimmrecht | Schuldner, bei Streit gerichtliche Festlegung | Forderungs- und Sicherheitenbewertung | Bedingung, Ausfall, Doppelzählung |
| Gruppen-Cram-down | Schuldner | Vergleichsrechnung und Planwertbrücke | falsches Ohne-Plan-Szenario |
| individuelle Schlechterstellung | widersprechender Planbetroffener | rechtzeitige Rüge und Glaubhaftmachung | Präklusion oder Ausgleichsfonds |
Die Anzeige nach Paragraf 31 StaRUG enthält Planentwurf oder Restrukturierungskonzept, Stand der Verhandlungen, Vorkehrungen zur Pflichterfüllung sowie die gesetzlichen Angaben zu Verbraucher- und Unternehmensgläubigern, erwartetem Gruppenwiderstand und früheren Restrukturierungssachen.
Der Antrag nach Paragraf 60 StaRUG verbindet Plan und Anlagen, Abstimmungsdokumentation, Gruppen- und Stimmrechtsmatrix, etwaige Prüfung nach Paragrafen 26 bis 28 StaRUG, Versagungsprüfung nach Paragraf 63 StaRUG und Minderheitenschutz nach Paragraf 64 StaRUG.
Für einen widersprechenden Planbetroffenen dokumentiere spätestens im Abstimmungsverfahren Ablehnung, Widerspruch und konkrete Ohne-Plan-Besserstellung. Im gerichtlichen Termin ist die voraussichtliche Schlechterstellung spätestens dort glaubhaft zu machen. Ein Ausgleichsfonds nach Paragraf 64 Absatz 3 StaRUG verlagert die Ausgleichsfrage aus der Restrukturierungssache.
Keine allgemeine Prüferbescheinigung, keinen automatischen Öffentlichkeitsausschluss und keine pauschale StaRUG-Eignung behaupten. Paragraf 29 bezeichnet Instrumente, Paragraf 31 die Anzeige, Paragraf 53 die Dauer, Paragraf 64 den individuellen Minderheitenschutz. Entscheidungen nur mit verifizierter Quelle verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-insolvenz-sanierungsrechtGuides a StaRUG restructuring mandate from insolvency test through plan design, group formation, voting, court filings, and implementation. Useful for German restructuring lawyers.
Checks deadlines, formal requirements, jurisdiction, and legal remedies for Insolvenzplan and StaRUG plan workshops. Provides a chronology with evidence matrix and objection list.
Builds or audits a restructuring plan under StaRUG (German Stabilisation and Restructuring Framework), covering sections 2-28. Handles affected parties, declaratory and shaping parts, group selection, cram-down, and confirmation. Useful for legal document automation.