Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Duesseldorfer Tabelle berechnen: Praktische Berechnungsaufgabe mit konkreten Einkommensdaten
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Kindes- und Ehegattenunterhalt nach Duesseldorfer Tabelle berechnen: Praktische Berechnungsaufgabe mit konkreten Einkommensdaten. Normen: Paragrafen 1601 ff. BGB, Paragraf 1605 BGB (Selbstauskunft), Paragraf 1613 BGB (Verzug). Prüfraster: Bereinigtes Nettoeinkommen (5%-Pauschale Berufsaufwendungen, Schulden, Vorsorge, Krankenversicherung), Selbstbehalt, Mangelfaelle, Erwerbstätigenbonus, Halbteilungsgrundsatz, fiktives Einkommen. Output Unterhalts-Berechnung Schritt für Schritt. Abgrenzung: Strategische Beratung siehe fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung; Abbaenderungsklage siehe fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt.
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Fachlicher Kern — Familienrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Normenradar: BGB Paragrafen 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG Paragrafen 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG Paragrafen 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
- Arbeitsmodus: Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
- Outputpflicht: Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Fachkern: Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
- Normen-/Quellenanker: BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung.
- Entscheidende Weiche: Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Eingaben
- Nettoeinkommen Unterhaltsschuldner (zwölf Monatsabrechnungen plus Jahressonderzahlungen)
- Nettoeinkommen Unterhaltsberechtigter (bei Ehegattenunterhalt)
- Anzahl und Alter der Kinder
- Vorsorgeaufwendungen Krankenversicherung Berufsunfähigkeit
- Schulden mit Tilgungsplan (nur ehebedingte oder berufsbedingte regelmäßig anerkannt)
- Berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale fünf Prozent oder Einzelnachweis)
- Wohnvorteil bei selbstgenutzter Immobilie
Berechnungsraster Kindesunterhalt
Schritt 1 — Bereinigtes Nettoeinkommen
Bruttoeinkommen
- Lohnsteuer Soli Kirchensteuer
- Sozialversicherung
- Berufsbedingte Aufwendungen (fünf Prozent pauschal max EUR 150 pro Monat)
- Krankenversicherung (privat oder gesetzlicher Anteil)
- Altersvorsorge (bis vier Prozent Brutto plus gesetzlich)
- Anerkannte Verbindlichkeiten
= bereinigtes Nettoeinkommen
Schritt 2 — Tabellenstufe
Die Düsseldorfer Tabelle (Fassung aktuelles Jahr) staffelt nach Einkommen und Alter:
- Altersstufe 1: null bis fünf Jahre
- Altersstufe 2: sechs bis elf Jahre
- Altersstufe 3: zwölf bis siebzehn Jahre
- Altersstufe 4: ab achtzehn Jahre
Mindestunterhalt 2026 nach Paragraf 1612a BGB (ab 01.01.2026): EUR 486 (0-5), EUR 558 (6-11), EUR 653 (12-17). Rechtsgrundlage: Siebte Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359). Aktuelle Tabelle stets über olg-duesseldorf.nrw.de verifizieren.
Schritt 3 — Kindergeld-Anrechnung
- Beim minderjährigen Kind hälftige Anrechnung auf Barunterhalt (Paragraf 1612b Abs. 1 BGB).
- Beim volljährigen Kind volle Anrechnung.
Schritt 4 — Selbstbehalt
- Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Volljährigen
- Angemessener Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Volljährigen und Ehegatten
Stand Düsseldorfer Tabelle 2026 (ab 01.01.2026): Selbstbehalt unverändert ggü. 2025; notwendiger Selbstbehalt ggü. minderjährigen Kindern EUR 1.450 erwerbstätig / EUR 1.200 nichterwerbstätig (Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 01.12.2025). Sätze gegenüber Ehegatten und volljährigen Kindern der aktuellen Tabelle entnehmen.
Bei Unterschreitung des Selbstbehalts Mangelfallberechnung mit anteiliger Quotelung aller Unterhaltsansprüche.
Trennungsunterhalt Paragraf 1361 BGB
Halbteilungsgrundsatz
Trennungsunterhalt = drei Siebtel (Erwerbstaetigenbonus eingerechnet)
des Differenz-Nettoeinkommens
Beim Erwerbstaetigenbonus: jeweils ein Siebtel des eigenen Erwerbseinkommens bleibt frei.
Bedarfsdeckung
- Eigeneinkommen anrechnen.
- Wohnvorteil bewerten.
Nachehelicher Unterhalt Paragrafen 1569 ff. BGB
Anspruchsgrundlagen
- Paragraf 1570 Betreuungsunterhalt (Kind unter drei Jahre Basisanspruch)
- Paragraf 1571 Alter
- Paragraf 1572 Krankheit
- Paragraf 1573 Erwerbslosigkeit / Aufstockung
- Paragraf 1575 Ausbildungsunterhalt
Befristung und Herabsetzung Paragraf 1578b BGB
- Ehebedingte Nachteile prüfen
- Dauer der Ehe
- Pflege gemeinsamer Kinder
- Karriere-Knick
Erwerbsobliegenheit
- Nach Trennungsphase Erwerbsobliegenheit prüfen
Auskunftsanspruch Paragraf 1605 BGB
- Beidseitig alle zwei Jahre
- Belege: Lohnsteuerbescheinigung Steuerbescheid Selbstständige drei Jahresabschlüsse
- Bei Selbstauskunfts-Verweigerung Stufenklage Paragraf 254 ZPO
Verzug Paragraf 1613 BGB
- Rückwirkend nur ab Aufforderung zur Auskunft / Zahlung
- Daher früh und schriftlich auffordern (Mahnschreiben mit Auskunftsanforderung)
Sonderbedarf und Mehrbedarf
- Mehrbedarf (Kindergarten Nachhilfe Krankenkosten) zusätzlich
- Sonderbedarf (Konfirmation Klassenfahrt) einmalig Paragraf 1613 Abs. 2 BGB
Ausgabe
unterhaltsberechnung.md mit jeder Berechnungsstufe nachvollziehbar
- Bedarfsrechner-Tabelle pro Berechtigtem
- Selbstbehaltsprüfung mit Mangelfall-Logik
- Fristen-Eintrag für nächste Auskunftsanfrage
- Quellenverzeichnis: aktuelle Düsseldorfer Tabelle (2026, OLG Düsseldorf, Pressemitteilung 01.12.2025), BGH XII. Zivilsenat (z.B. BGH XII ZB 148/24 vom 22.01.2025 zum Elternunterhalt-Selbstbehalt), Wendl/Dose
Hinweis
Detaillierte Sonderfälle (Auslandsbezug fiktives Einkommen Selbstständige Wohnvorteil PKW-Nutzung GmbH-Geschäftsführer-Gehalt) erfordern Fachanwalts-Expertise.
Unterhalts-Schärfung: Rechenweg, Auskunft, Abänderung
- Anspruchsart festlegen.
- Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Elternunterhalt oder Anpassung im Versorgungsausgleich dürfen nicht vermischt werden.
- Auskunftsstufe vorbereiten.
- Vor jeder Berechnung werden Auskunft, Belege und eidesstattliche Versicherung geprüft. Pflichtanker sind Paragraf 1605 BGB, Paragraf 1580 BGB, Paragraf 235 FamFG und bei Stufenklage Paragraf 113 FamFG in Verbindung mit Paragraf 254 ZPO.
- Einkommen bereinigen.
- Bei Arbeitnehmern: Brutto, Netto, Steuer, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Schulden und Wohnvorteil. Bei Selbstständigen: regelmäßig Drei-Jahres-Bild, Steuerbescheide, Gewinnermittlungen, BWA, Privatentnahmen, Darlehen, Investitionen und Liquidität plausibilisieren.
- Bedarf und Leistungsfähigkeit rechnen.
- Düsseldorfer Tabelle stets live nachziehen; Selbstbehalt, Rang, Kindergeldanrechnung, Erwerbstätigenbonus, Mangelfall und Verteilungsmasse offenlegen.
- Antrag oder Schreiben ausformulieren.
- Ergebnis ist eine Stufenklage, ein Auskunftsverlangen, ein Zahlungsantrag, ein Abänderungsantrag oder ein Vergleichsvorschlag mit konkretem Rechenweg.
Unterhalts-Anker
- BGH, Beschluss vom 16.09.2020 - XII ZB 499/19: Auskunft kann nicht pauschal mit behaupteter unbegrenzter Leistungsfähigkeit verweigert werden.
- BGH, Beschluss vom 15.04.2026 - XII ZB 415/25: Erweiterter Umgang begründet keine anteilige Barunterhaltspflicht des hauptbetreuenden Elternteils. Möglich sind eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle und bei bedarfsdeckenden Leistungen ein geschätzter Abzug von regelmäßig 10 Prozent, ausnahmsweise höchstens 15 Prozent; Vertretung und Verfahrensstandschaft nach Paragraf 1629 Abs. 2 und 3 BGB sind gesondert zu prüfen.
- BGH, Beschluss vom 20.09.2023 - XII ZB 177/22: Bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen sind der fortgeschriebene Tabellenbedarf und konkret geltend gemachter Mehr- oder Wohnbedarf getrennt und belegt zu bestimmen.
- Paragrafen 1601, 1602, 1603, 1605, 1610, 1612a, 1612b, 1361, 1569, 1570 bis 1578b, 1580 BGB und Paragrafen 235, 243 FamFG bilden den Kernbestand.
Unterhalts-Stop
Wenn aktuelle Tabelle, vollständige Belege, Steuerlast, Wohnvorteil, Selbstständigenunterlagen oder Betreuungsmodell fehlen, wird nicht gerechnet, sondern ein Auskunfts- und Belegplan erstellt. Jede Zahl braucht eine Aktenfundstelle oder den Hinweis, dass sie nur Platzhalter bis zur Belegprüfung ist.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.