Wenn es um Quelle Beweislast Und Darlegungslast in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Quellenregel, Beweislast und Darlegungslast im Arbeitsrecht: abgestufte Darlegungslast BAG-Linie, Normenübersicht zu Beweislastverteilungen, Umkehr nach AGG Paragraf 22, zulässige und unzulässige Fundstellen, Quellenprotokoll für Schriftsätze.
Spezial: Quelle, Beweislast und Darlegungslast und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Wenn ein Schriftsatz, eine Prüfmatrix oder eine Antwort auf eine Rechtsfrage zu erstellen ist:
Jede Partei, die eine für sie günstige Rechtsfolge geltend macht, hat die Voraussetzungen der Norm darzulegen und zu beweisen.
Darlegen = substantiierter Tatsachenvortrag so, dass das Gericht den behaupteten Sachverhalt als möglicherweise zutreffend betrachten kann.
Beweisen = Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit der behaupteten Tatsache (Paragraf 286 ZPO: volle Überzeugung).
Das BAG hat eine abgestufte Darlegungslast für viele arbeitsrechtliche Konstellationen entwickelt:
Anwendungsbeispiele:
| Frage | Beweislastträger | Norm |
|---|---|---|
| Zugang der Kündigung | Arbeitgeber | Paragraf 130 BGB |
| Schriftform der Kündigung | Arbeitgeber | Paragraf 623 BGB |
| Klagefrist gewahrt | Arbeitnehmer | Paragraf 4 KSchG |
| KSchG-Anwendbarkeit (Betriebsgröße) | Arbeitgeber (nach Bestreiten) | Paragraf 23 KSchG |
| Kündigungsgrund betriebsbedingt | Arbeitgeber | Paragraf 1 Abs. 2 KSchG |
| Sozialauswahl korrekt | Arbeitgeber (nach Rüge) | Paragraf 1 Abs. 3 KSchG |
| BR-Anhörung ordnungsgemäß | Arbeitgeber | Paragraf 102 BetrVG |
| Sonderkündigungsschutz (Vorliegen) | Arbeitnehmer | Paragrafen 17 MuSchG, 18 BEEG etc. |
| Diskriminierungsindizien | Arbeitnehmer (Glaubhaftmachung) | Paragraf 22 AGG |
| Keine Diskriminierung | Arbeitgeber (nach Indizienvortrag) | Paragraf 22 AGG |
| Sachgrund Befristung | Arbeitgeber | Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG |
| Massenentlassung korrekt angezeigt | Arbeitgeber | Paragraf 17 KSchG |
| Vollmacht des Kündigenden | Arbeitgeber (bei Rüge) | Paragraf 174 BGB |
Stufe 1 — Normtext (immer erforderlich):
Stufe 2 — Rechtsprechung (nur mit Verifikation):
Stufe 3 — Literatur (nur wenn vom Nutzer bereitgestellt oder via Live-Zugriff):
QUELLENPROTOKOLL — [Schriftsatz/Memo/Brief vom Datum]
Normzitate:
1. Paragraf [Norm] [Gesetz] — geprüft auf gesetze-im-internet.de, Stand [Datum]
2. ...
Rechtsprechung:
1. BAG, [Datum], Az. [X] — abgerufen von bundesarbeitsgericht.de am [Datum]
URL: [URL]
Kernsatz: [...]
2. ...
Unsichere Punkte (Live-Check erforderlich):
- [Punkt] — Quelle noch nicht verifiziert; vor Ausgabe prüfen
Verboten: Ein Rechtssatz wird aus Modellwissen mit einer Fundstelle versehen, ohne dass die Fundstelle geprüft wurde.
Gebot: Wenn eine Quelle nicht verifiziert werden kann, ist der Rechtssatz als „zu prüfen" zu kennzeichnen und ein Live-Check-Hinweis auszugeben.
spezial-aktenzeichen-red-team-und-qualitaetskontrolle für Quellen-Verifikation im Schriftsatzworkflow-rechtsquellen-livecheck für Live-Prüfung von Normen und Urteilenspezial-arbeitsrecht-tatbestand-beweis-und-belege für Beweismittelnpx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-arbeitsrechtWenn es um Quelle: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Darlegungs- und Beweislast verteilen in Subsumtions-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Wenn es um Juristisches: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung in Einfache und Leichte Sprache für juristische Texte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Juristisches Beweislast Darlegungslast; Arbeitsfeld: Einfache und Leichte Sprache für juristische Texte.