Wenn es um Arbeitsrecht Tatbestand Beweis Und Belege in Fachanwalt Arbeitsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Tatbestand, Beweis und Belege im Arbeitsrechtsprozess: Darlegungs- und Beweislastverteilung nach Normen, abgestufte Darlegungslast BAG-Linie, Beweismittel im Arbeitsgerichtsverfahren, DSGVO-konforme Beweiserhebung Paragraf 26 BDSG.
Spezial: Tatbestand, Beweis und Belege im Arbeitsrecht und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Wenn ein konkreter Sachverhalt vorliegt, zuerst klären:
Wer eine günstige Rechtsfolge für sich geltend macht, muss die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm darlegen und beweisen. Bei Gegennormen trägt der Gegner die Beweislast.
Das BAG hat für viele arbeitsrechtliche Konstellationen eine „abgestufte Darlegungslast" entwickelt: Der eine Teil muss zunächst pauschal vortragen; dann obliegt es dem anderen Teil, substantiiert zu erwidern; erst dann erhöhen sich die Anforderungen an den ersten Teil.
Typische Anwendung: Betriebsbedingte Kündigung (Arbeitnehmer bestreitet dringendes betriebliches Erfordernis pauschal → Arbeitgeber muss konkret darlegen → Arbeitnehmer muss substantiiert bestreiten).
| Streitpunkt | Beweislast |
|---|---|
| Zugang der Kündigung | Arbeitgeber |
| Schriftform Paragraf 623 BGB | Arbeitgeber |
| Betriebsgröße Paragraf 23 KSchG | Arbeitgeber (bei Bestreiten) |
| Betriebszugehörigkeit | Arbeitnehmer |
| Kündigungsgrund (allgemein) | Arbeitgeber |
| Betriebsbedingt: dringendes Erfordernis | Arbeitgeber |
| Sozialauswahl Paragraf 1 Abs. 3 KSchG | Arbeitgeber (nach Rüge des AN) |
| BR-Anhörung Paragraf 102 BetrVG | Arbeitgeber |
| Sonderkündigungsschutz | Arbeitnehmer (Vorliegen des Schutztatbestands) |
| Massenentlassungsanzeige Paragraf 17 KSchG | Arbeitgeber |
| Streitpunkt | Beweislast |
|---|---|
| Sachgrund Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG | Arbeitgeber |
| Schriftform Paragraf 14 Abs. 4 TzBfG | Arbeitgeber |
| Anschlussverbot Paragraf 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG | Arbeitgeber |
| Klagefrist Paragraf 17 TzBfG gewahrt | Arbeitnehmer |
| Streitpunkt | Beweislast |
|---|---|
| Indizien für Benachteiligung (Paragraf 22 AGG) | Arbeitnehmer (Glaubhaftmachung) |
| Rechtfertigung der Benachteiligung | Arbeitgeber (nach Indizienvortrag) |
| Einhaltung der Ausschlussfrist Paragraf 15 Abs. 4 AGG | Arbeitnehmer |
| Streitpunkt | Beweislast |
|---|---|
| Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden | Arbeitnehmer (Grundlage), dann abgestuft |
| Richtigkeit der Arbeitszeiterfassung | Je nach Aufzeichnungspflicht |
| MiLoG-Unterschreitung | Arbeitnehmer legt dar; AG widerlegt |
Datenerhebung im Arbeitsverhältnis ist nur zulässig, wenn sie zur Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse vorliegt (Paragraf 26 Abs. 1 BDSG).
| Streitpunkt | Vorhandene Belege | Fehlende Belege | Beschaffungsweg |
|---|---|---|---|
| Zugang Kündigung | ? | ? | Beweisvermerk, Zeugen |
| BR-Anhörung | ? | ? | Protokoll anfordern |
| Sozialauswahl | ? | ? | Namensliste Paragraf 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG anfordern |
| Kündigungsgründe | ? | ? | Begründungsschreiben, Personalakte |
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Wenn es um Deutscher: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage in Arbeitszeugnis-Analyse geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Organizes case files, evidence, gaps, and requests in data protection law (BDSG/DSGVO). Provides a burden of proof and substantiation matrix for legal proceedings.