From E-Mail-Umformulierer (Berufsrechtskonform)
Wenn es um Steuerberater-Modus (StBerG/BOStB) in E-Mail-Umformulierer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Steuerberater Stberg Allgemeine Berufliche; Arbeitsfeld: E-Mail-Umformulierer.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Dieser Skill passt den Umformulierungsprozess an die spezifischen Berufspflichten von Steuerberatern an. Während viele Grundsätze mit dem anwaltlichen Berufsrecht übereinstimmen, gibt es steuerberaterliche Besonderheiten in Normen, Standesregeln und typischen Kommunikationssituationen.
§ 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet Steuerberater zu Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und einem Verhalten, das dem Vertrauen in den Berufsstand entspricht. In der Korrespondenz bedeutet dies: sachliche Kommunikation mit Mandanten, Finanzbehörden und Kollegen; keine Äußerungen, die das Ansehen des Berufsstands schädigen könnten; Trennung von persönlicher Meinung und beruflicher Stellungnahme.
§ 9 der Berufsordnung der Steuerberaterkammer (BOStB) regelt den Umgang unter Steuerberatern analog zum anwaltlichen Kollegialitätsgebot. Steuerberater sollen sich gegenseitig mit Achtung begegnen. Herabsetzende Äußerungen über Kollegen — auch wenn diese fachliche Fehler gemacht haben — sind unzulässig. Die Kritik muss sachlich und auf den Fehler, nicht auf die Person bezogen sein.
Typische Adressaten sind: Finanzbehörden (Finanzämter, Bundeszentralamt für Steuern), Gerichte (Finanzgericht, BFH), Mandanten und Kollegen. Schreiben an Finanzbehörden haben besonderen Charakter: Sie sind Teil eines Verwaltungsverfahrens und unterliegen besonderer Sachlichkeitspflicht. Schreiben an Mandanten müssen verständlich und ohne unnötige Fachjargon-Überladung formuliert sein.
Einschlägige Normen: § 57 StBerG (Allgemeine Berufspflichten), § 57a StBerG (Werbung), § 9 BOStB (Kollegialitätsgebot), § 5 BOStB (Verschwiegenheit). Ergänzend gelten die Richtlinien der Bundessteuerberaterkammer. Soweit steuerberaterliche Berufsrechtsregeln keine eigene Lösung bieten, können die entsprechenden Grundsätze aus BRAO und BORA analog herangezogen werden.
Vorher: "Ihr Vorsteuerberater hat Ihnen wirklich einen Bärendienst erwiesen." Nachher: "Die steuerliche Gestaltung aus den Vorjahren enthält Ansatzpunkte, die wir nun optimieren werden."
Vorher: "Das Finanzamt irrt sich mal wieder." Nachher: "Der Bescheid vom TT.MM.JJJJ weicht von der einschlägigen BFH-Rechtsprechung ab. Ich werde Einspruch einlegen."
Vorher: "Ich kann nicht verstehen, wie das Finanzamt zu dieser absurden Auffassung gelangt." Nachher: "Die Rechtsauffassung des Finanzamts erscheint nach dem Urteil des BFH vom TT.MM.JJJJ (Az. XY) nicht haltbar."
Vorher: "Das habe ich Ihnen doch schon hundertmal erklärt!" Nachher: "Wie bereits in meinem Schreiben vom TT.MM.JJJJ dargelegt, gilt folgendes..."
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin email-umformulierer-berufsrechtWenn es um Steuerberater-Modus (StBerG/BOStB) in E-Mail-Umformulierer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Steuerberater Stberg Modus; Arbeitsfeld: E-Mail-Umformulierer.
Wenn es um Steuerberater Vorbehaltsaufgabe: Verteidigungs- und Kammerantwort in Berufsgerichtliche Verfahren Freie Berufe geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Wenn es um Berufsgerichtliche Ruege Steuerberater Rechtsprechungscheck in Berufsrecht Steuerberater geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.