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Wenn es um Preussisches Allgemeines Landrecht (ALR 1794) in Deutsche Rechtsgeschichte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 20 Abs. 3 GG — rechtsstaatlicher Gegenwartsanker.Art. 1 Abs. 1 GG — Menschenwuerde als Zäsur- und Kontinuitaetsmassstab.Art. 123 Abs. 1 GG — Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts.Art. 125 GG — Fortgeltung als Bundesrecht.Art. 126 GG — Meinungsverschiedenheiten über Fortgeltung.Art. 20 Einigungsvertrag — öffentlicher Dienst und Rechtsuebergang.Art. 21 Einigungsvertrag — Verwaltungsvermögen.Art. 22 Einigungsvertrag — Finanzvermoegen.§ 1 VermG — Anwendungsbereich Vermögensgesetz.§ 3 VermG — Rückübertragung.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Das Allgemeine Landrecht für die Preussischen Staaten (ALR) trat am 1. Juni 1794 in Kraft (Preussisches Gesetzblatt 1794). Es umfasste ca. 17000 Paragraphen und war die umfassendste Rechtskodifikation vor dem Code Civil. Grundlage war Vernunftrecht (Svarez, Cocceji). Die Kodifikationstechnik war kasuistisch: Einzelfaelle loesen statt Generalklauseln. Das ALR regelte alle Rechtsgebiete: Privatrecht, Familienrecht, Erbrecht, Grundbesitz, Staendeverhaeltnisse und öffentliches Recht. Es galt in Preussen bis 1900 (Ablosung durch BGB) und hatte erheblichen Einfluss auf ostmitteleuropaeische Rechtsordnungen.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin deutsche-rechtsgeschichteWenn es um PrALR - Allgemeiner Einstieg in Preußisches Allgemeines Landrecht geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Allgemein; Arbeitsfeld: Preußisches Allgemeines Landrecht.
Wenn es um Preussisches Allgemeines Landrecht in Deutsche Rechtsgeschichte geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.