From deutsche-rechtsgeschichte
Wenn es um Deutsche Rechtsgeschichte - Allgemeiner Einstieg in Deutsche Rechtsgeschichte geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/deutsche-rechtsgeschichte:kaltstart-triageThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 20 Abs. 3 GG — rechtsstaatlicher Gegenwartsanker.Art. 1 Abs. 1 GG — Menschenwuerde als Zäsur- und Kontinuitaetsmassstab.Art. 123 Abs. 1 GG — Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts.Art. 125 GG — Fortgeltung als Bundesrecht.Art. 126 GG — Meinungsverschiedenheiten über Fortgeltung.Art. 20 Einigungsvertrag — öffentlicher Dienst und Rechtsuebergang.Art. 21 Einigungsvertrag — Verwaltungsvermögen.Art. 22 Einigungsvertrag — Finanzvermoegen.§ 1 VermG — Anwendungsbereich Vermögensgesetz.§ 3 VermG — Rückübertragung.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin deutsche-rechtsgeschichteGuides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.
Creates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.
Synthesizes the current conversation into a structured spec (PRD) and publishes it to the project issue tracker with a ready-for-agent label, without interviewing the user.
3plugins reuse this skill
First indexed Jul 15, 2026