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Wenn es um Kaltstart-Epochenkarte Deutsche Rechtsgeschichte in Deutsche Rechtsgeschichte geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Die Epochenkarte ist das zentrale Orientierungsinstrument für jeden rechtshistorischen Einstieg. Sie gliedert die deutsche Rechtsgeschichte in distinkte Perioden: germanisches Stammesrecht (bis ca. 900), mittelalterliches Recht mit Sachsenspiegel (ca. 1220-1500), Rezeptionsepoche (ca. 1450-1650), Naturrechts- und Vernunftrechtsbewegung (17./18. Jh.), Kodifikationsepoche (ALR 1794, Code Civil 1804, BGB 1900), Kaiserreich (1871-1918), Weimarer Republik (1919-1933), NS-Unrechtsregime (1933-1945), DDR-Parallelsystem (1949-1990) und Bundesrepublik mit EU-Ueberformung.
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 20 Abs. 3 GG — rechtsstaatlicher Gegenwartsanker.Art. 1 Abs. 1 GG — Menschenwuerde als Zäsur- und Kontinuitaetsmassstab.Art. 123 Abs. 1 GG — Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts.Art. 125 GG — Fortgeltung als Bundesrecht.Art. 126 GG — Meinungsverschiedenheiten über Fortgeltung.Art. 20 Einigungsvertrag — öffentlicher Dienst und Rechtsuebergang.Art. 21 Einigungsvertrag — Verwaltungsvermögen.Art. 22 Einigungsvertrag — Finanzvermoegen.§ 1 VermG — Anwendungsbereich Vermögensgesetz.§ 3 VermG — Rückübertragung.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin deutsche-rechtsgeschichteSupports German legal history for law students: checks deadlines, forms, jurisdiction, legal remedies, and immediate measures; provides a traffic-light risk assessment with step-by-step actions.
Wenn es um Fallvergleich epochenuebergreifend in Deutsche Rechtsgeschichte geht: entwickelt Verhandlungsziel, Vergleichskorridor und Eskalationspfad; liefert eine Verhandlungs- oder Eskalationslinie mit Optionen.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.