From datenschutzrecht
Verteidigt den Verantwortlichen im Bußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO nach einem Datenschutzvorfall. Prüft Fristen, Zuständigkeit, Rechtsweg, Bemessungsfaktoren und liefert eine Verteidigungsstrategie mit Risikoampel.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Verteidigt den Verantwortlichen im Bußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Bemessungsfaktoren nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO; EDSA-Leitlinien 4/2022 zur Bußgeldberechnung; Wirtschaftliche Einheit nach EuGH Deutsche Wohnen; Verschuldensfrage; Mitwirkungspflicht und Selbstbelastung; Rechtsweg gegen Bußgeldbescheid; OWiG-Spezialitäten. Output: Verteidigungsstrategie mit Bemessungsanalyse. Abgrenzung: keine Schadensersatzverteidigung Art. 82; keine Strafverteidigung § 42 BDSG.
Dieser Skill ist die schnelle Datenschutzrecht-Brücke. Für die volle Verteidigung im Sanktionsverfahren zusätzlich das Spezialplugin datenschutz-sanktionsverfahren-verteidigung laden. Dort werden Bußgeldverfahren, Art.-58-Anordnungen, verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz, OWiG/StPO-Verfahrensgarantien und Behördenstrategie vertieft.
Nicht aus Modellwissen; insbesondere EuGH, Urteil vom 05.12.2023, C-807/21 (Deutsche Wohnen) und EuGH, Urteil vom 05.12.2023, C-683/21 (Nacionalinis visuomenės sveikatos centras) vor Ausgabe über CURIA/EUR-Lex oder eine freie Rechtsprechungsdatenbank verifizieren. Kernaussage nur nach Prüfung verwenden: unmittelbare Unternehmensgeldbuße ohne Identifizierung einer natürlichen Person möglich, aber keine verschuldensunabhängige Haftung.
Art. 58 Abs. 2, Art. 78, Art. 83 Abs. 1, Art. 83 Abs. 2, Art. 83 Abs. 4, Art. 83 Abs. 5, Art. 83 Abs. 6 DSGVO; § 20, § 41 BDSG; §§ 49, 55, 65, 67, 68, 69, 71, 72, 73, 79 OWiG; § 147 StPO.
Schritt 1: Akteneinsicht beantragen.
Schritt 2: Sachverhalt prüfen — was ist tatsächlich passiert; was kann die Behörde belegen.
Schritt 3: Verschuldensfrage prüfen — Vorsatz oder Fahrlässigkeit; wirtschaftliche Einheit.
Schritt 4: Verfahrensweg prüfen — Bußgeldspur nach OWiG/BDSG oder verwaltungsgerichtliche Abwehr gegen Art.-58-Anordnung; beides nicht vermischen.
Schritt 5: Bemessungsfaktoren prüfen — alle Kriterien nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO einzeln.
Schritt 6: Mildernde Umstände sammeln — Selbstmeldung; Kooperation; Compliance-Programm; bereits ergriffene Maßnahmen.
Schritt 7: Stellungnahme verfassen; ggf. Bußgeldbescheid abwarten; Einspruch fristgemäß.
dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
dsv-schadensersatz-art-82 deckt zivilrechtliche Folgen ab.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin datenschutzrechtPrüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen bei Bußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO nach Datenschutzvorfall; liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Guides through individual criteria checks of Art. 83(2) GDPR for data protection sanction proceedings and defense. Organizes facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps.
Prüft Bußgeldverfahren gegen Unternehmen nach Artikel 83 DSGVO. Trennt Verantwortlichen, objektiven Verstoß, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Zurechnung, Unternehmensbegriff, Umsatzobergrenze und Zumessung und liefert Verteidigungsmatrix, Beweisanträge und bezifferten Risikokorridor.