From BGB AT Prüfer
Wenn es um Zugangsvereitelung und Annahmeverweigerung in BGB AT Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
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- Empfänger beauftragt Briefkastenentleerung nach draußen, um Kündigung nicht zu erhalten — fiktiver Zugang?
Fallgruppe 1 — Aktive Zugangsvereitelung: Empfänger beauftragt Postweiterleitung weg, schaltet E-Mail ab, verbarrikadiert Briefkasten. Fiktiver Zugang nach § 242 BGB.
Fallgruppe 2 — Passive Nichtkenntnisnahme: Empfänger leert Briefkasten nicht, öffnet E-Mails nicht. Grundsätzlich kein fiktiver Zugang — mangelnde Sorgfalt ist nicht treuwidrig.
Fallgruppe 3 — Annahmeverweigerung körperliche Leistung: Gläubiger nimmt Werkleistung nicht an. § 293 BGB: Gläubigerverzug — Schuldner haftet nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Wenn fiktiver Zugang nach § 242 BGB angenommen wird: Der Zeitpunkt ist der, zu dem die Erklärung bei pflichtgemäßem Verhalten zugegangen wäre. Maßgeblich ist der normale Postlauf oder die normale E-Mail-Übertragungszeit.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bgb-at-prueferWenn es um Zugang — Paragraf 130 BGB in BGB AT Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen bei persönlicher Übergabe, Empfangsverweigerung und Zeugen im Arbeitsrecht; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen Paragraf 130 BGB in Schriftform und Textform im BGB geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.