From betreuungsrecht
Wenn es um Jahresbericht des Betreuers ans Betreuungsgericht (Paragraf 1863 BGB) in Betreuungsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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Unterstützt berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und
Unterstützt berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Erstellung des Jahresberichts an das Betreuungsgericht nach § 1863 Abs. 3 BGB sowie des Anfangsberichts nach § 1863 Abs. 1 BGB. Aus einer Sammlung unsortierter Eingangsdaten — E-Mail-Verkehr mit Heimen, Ärzten, Kostenträgern, Aktenvermerken über Besuche und Telefonate, Arztbriefen, Heim- und Pflegeberichten, Kontoauszügen, Behördenpost — generiert der Skill einen vollständigen, gerichtstauglich strukturierten Bericht mit den nach § 1863 BGB zwingend vorgeschriebenen Abschnitten.
Abs. 1 — Anfangsbericht: Der Betreuer hat unverzüglich nach Bestellung, spätestens binnen drei Monaten, dem Betreuungsgericht über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person, die zu erledigenden Aufgaben und die geplante Ausgestaltung der Betreuung zu berichten.
Abs. 2 — Inhalt des Anfangsberichts:
Abs. 3 — Jahresbericht: Mindestens einmal jährlich hat der Betreuer dem Betreuungsgericht über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person sowie über die Ausführung der Betreuung zu berichten. Der Jahresbericht enthält insbesondere:
Abs. 4 — Schlussbericht: Bei Beendigung der Betreuung hat der Betreuer einen Schlussbericht zu erstatten.
Die Wünsche der betreuten Person sind Maßstab der Betreuung (§ 1821 Abs. 2 BGB). Der Betreuer darf nur dann von Wünschen abweichen, wenn die betreute Person aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung ihren Willen nicht frei bilden kann und die Verwirklichung des Wunsches die Person erheblich gefährden würde (§ 1821 Abs. 3 BGB).
§ 1821 Abs. 5 BGB statuiert die Pflicht zum persönlichen Kontakt — der Betreuer hat die erforderlichen Angelegenheiten persönlich mit der betreuten Person zu besprechen. Häufigkeit und Form sind im Anfangs- und Jahresbericht darzustellen.
Aufgabenkreise sind nicht pauschal ("alle Angelegenheiten"), sondern einzeln zu bestimmen. Übliche Aufgabenkreise:
Berufsbetreuer benötigen Registrierung nach § 23 BtOG und Sachkundenachweis nach § 24 BtOG. Die Berichtspflichten gelten unverändert; für Berufsbetreuer gilt zusätzlich der Vergütungsanspruch nach § 7 VBVG (pauschalierte Stundensätze nach Vergütungstabelle).
Der Bericht ist Grundlage der gerichtlichen Aufsicht (§ 1862 BGB). Er soll so konkret sein, dass das Gericht erkennen kann, ob die Betreuung ordnungsgemäß geführt wird, ob die Aufgabenkreise noch passen und ob die Wünsche der betreuten Person beachtet werden. Pauschale Sätze wie "keine Besonderheiten" oder "es geht gut" genügen nicht.
Für persönliche Kontakte gilt: Datum, Ort, Dauer, Beteiligte, eigener Eindruck und besprochene Wünsche festhalten. Telefonate und Videogespräche können ergänzen; bei Konflikt, Pflegeheim, Gesundheitsrisiko oder Vermögensrisiko braucht der Bericht erkennbar einen belastbaren eigenen Eindruck.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Eingabesichtung und Kategorisierung Der Skill sichtet alle eingegebenen Dokumente (E-Mails, Aktenvermerke, Arztbriefe, Heimberichte, Kontoauszüge, Behördenpost) und ordnet sie einem der vier Pflichtabschnitte des § 1863 Abs. 3 BGB zu: persönliche Verhältnisse, persönliche Kontakte, Wünsche, Anlass zur Änderung.
Persönliche Verhältnisse darstellen
Persönliche Kontakte tabellarisch belegen Pro Kontakt: Datum, Dauer, Ort, kurze Inhaltsangabe, eigener Eindruck, Wunschbezug und offene Folgeaufgabe. Bei Heimbewohnern Kontakte nicht nur aus Heimberichten ableiten.
Wünsche und ihre Verwirklichung
Vermögensentwicklung — Eckdaten Bei Vermögenssorge: kurze Eckdaten (Anfangsbestand, Endbestand, große Veränderungen). Die detaillierte Rechnungslegung erfolgt gesondert nach § 1865 BGB (vereinfachte Rechnungslegung für Familienangehörige nach § 1859 BGB ggf. möglich).
Anlagen zusammenstellen Aktuelle Arztbriefe (sofern für Bericht relevant), Heim-/Pflegebericht (sofern vorhanden), gegebenenfalls Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Schreiben mit Wunschäußerungen der betreuten Person.
Strukturierter Berichtstext mit folgenden Abschnitten (entsprechend § 1863 Abs. 3 BGB):
An das Amtsgericht – Betreuungsgericht – [Ort]
Aktenzeichen: [XVII … / …]
Jahresbericht des Betreuers nach § 1863 Abs. 3 BGB
Berichtszeitraum: [TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ]
Betreute Person: [Name, Vorname]
Geboren: [TT.MM.JJJJ]
Anschrift: [Aktueller Aufenthaltsort, Einrichtung]
Bestellung: [TT.MM.JJJJ]
Aufgabenkreise: [Aufzählung gem. § 1815 BGB]
1. Persönliche Verhältnisse der betreuten Person
1.1 Wohnsituation
1.2 Gesundheitlicher Zustand
1.3 Soziales Umfeld
1.4 Wirtschaftliche Verhältnisse (Eckdaten)
2. Persönliche Kontakte im Berichtszeitraum
Tabellarische Aufstellung: Datum | Ort | Dauer | Inhalt
Gesamtfrequenz: [n Besuche, n Telefonate]
3. Wünsche der betreuten Person und ihre Verwirklichung
3.1 Geäußerte oder erschlossene Wünsche
3.2 Umgesetzte Maßnahmen
3.3 Ggf. Abweichungen und deren Begründung (§ 1821 Abs. 3 BGB)
4. Anlass zur Änderung der Betreuung
[Aufhebung / Erweiterung / Einschränkung / kein Anlass]
5. Vermögensentwicklung (Eckdaten)
Anfangsbestand: [Datum, Betrag]
Endbestand: [Datum, Betrag]
Wesentliche Veränderungen:
Gesonderte Rechnungslegung nach § 1865 BGB: beigefügt / folgt am …
6. Anlagen
[Liste]
Ort, Datum [Name, Unterschrift Betreuer/in]
Betreuer/in
ggf. Registrierungs-Nr. bei Berufsbetreuung
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Eingabe (Auszug, pseudonymisiert):
Ausgabe (Auszug Abschnitt 2):
2. Persönliche Kontakte im Berichtszeitraum
Im Berichtszeitraum fanden 6 persönliche Besuche und 14 Telefonate statt. Die Besuche erfolgten jeweils im Pflegeheim Sonnenhof, Berlin-Spandau.
Datum Ort Dauer Inhalt 18.06.2025 Sonnenhof, Spandau 65 Min Vorstellungsgespräch, Erfassung Wünsche 12.09.2025 Sonnenhof, Spandau 50 Min Besprechung Vorhofflimmern-Diagnose, Einwilligung Antikoagulation 24.11.2025 Sonnenhof, Spandau 55 Min Erörterung Weihnachtsbesuch bei Tochter 18.02.2026 Sonnenhof, Spandau 60 Min Pflegegrad-Höherstufung 4, Eigenanteilsfinanzierung … … … … Persönliche Kontakte wurden mit Datum, Ort, Dauer und Inhalt dokumentiert. Telefonate und Videogespräche können den persönlichen Eindruck ergänzen, ersetzen ihn aber in konflikt- oder risikoreichen Situationen nicht.
1. Pauschale Formulierungen "Frau K. geht es gut, keine Besonderheiten" genügt nicht. Der Bericht muss substantiiert die persönlichen Verhältnisse darstellen, damit das Gericht Aufsicht, Erforderlichkeit und Aufgabenkreise prüfen kann.
2. Persönliche Kontakte zu selten dokumentiert Jeder relevante Kontakt ist mit Datum, Ort, Dauer und Inhalt zu dokumentieren. Bei Heimbewohnern, Krankheit, Konflikten oder Vermögensrisiken muss der Bericht erkennen lassen, wie sich der Betreuer einen eigenen Eindruck verschafft hat.
3. Wünsche nicht eigenständig ermittelt Der Bericht muss erkennen lassen, wie der Betreuer die Wünsche der betreuten Person ermittelt hat (Gespräch, Anhörung, Patientenverfügung). Die bloße Aussage "Die Betreute hat keine Wünsche geäußert" ist unzureichend, wenn nicht erkennbar ist, ob der Betreuer aktiv gefragt hat oder welche Kommunikationshilfen versucht wurden.
4. Vermischung Bericht und Rechnungslegung Der Jahresbericht (§ 1863 BGB) und die Rechnungslegung (§ 1865 BGB) sind zwei verschiedene Dokumente. Im Bericht genügen Vermögens-Eckdaten; die detaillierte Rechnungslegung mit Belegen wird gesondert eingereicht.
5. Fristen versäumt
6. Datenschutz bei KI-Nutzung
Berichte enthalten besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9
DSGVO: Gesundheitsdaten) sowie Sozialdaten. Vor Übergabe an externe
KI-Systeme sind Daten zu pseudonymisieren (siehe Skill
playbook-aus-eigenen-daten im Plugin kanzlei-builder-hub). Berufliche
Schweige-, Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten sind je nach Rolle und
Konstellation gesondert zu prüfen.
7. Beendigungsanlass nicht geprüft § 1863 Abs. 3 Nr. 4 BGB verlangt ausdrücklich die Mitteilung, ob Anlass zur Aufhebung, Erweiterung oder Einschränkung besteht. Dieser Abschnitt darf nie fehlen; er bewirkt die Verhältnismäßigkeitskontrolle nach § 1814 Abs. 3 BGB.
8. Aufgabenkreis "Postangelegenheiten" / "Postkontrolle" Wegen Eingriff in Art. 10 GG nur bei gesondertem gerichtlichen Beschluss (§ 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Im Bericht ist Notwendigkeit fortlaufend zu begründen.
Bei jeder Ausgabe sind mindestens folgende Belege anzugeben:
Dieser Skill ersetzt keine konkrete fachliche Beratung im Einzelfall. Vor Einreichung beim Betreuungsgericht ist der Bericht durch den verantwortlichen Betreuer eigenständig zu prüfen.
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First indexed Jul 15, 2026
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.
Creates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.
Synthesizes the current conversation into a structured spec (PRD) and publishes it to the project issue tracker with a ready-for-agent label, without interviewing the user.