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Wenn es um Bankabschluss Regulatorik in Berufsrecht Wirtschaftsprüfer geht: klärt Rolle, Ziel, Frist, Unterlagen und den passenden nächsten Fachskill; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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- **Normenanker:** WPO, Berufssatzung WP/vBP, HGB-Prüfungsvorschriften, EU-Abschlussprüferrecht, APAS-Verfahren, Unabhängigkeit und Qualitätskontrolle.
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 1 Abs. 1 KWG — Bankgeschaefte.§ 32 Abs. 1 KWG — Erlaubnispflicht.§ 25a Abs. 1 KWG — ordnungsgemaesse Geschäftsorganisation.§ 44 Abs. 1 KWG — Auskunfts- und Prüfungsrechte.§ 1 Abs. 1 ZAG — Zahlungsdienste.§ 10 Abs. 1 ZAG — Erlaubnis Zahlungsinstitut.Art. 16 DORA — vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen.Art. 28 DORA — IKT-Drittparteienrisiko.§ 675f BGB — Zahlungsdiensterahmenvertrag.§ 765 BGB — Bürgschaft.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin berufsrecht-wirtschaftsprueferWenn es um Bankabschluss Und Regulatorik Organisationsp in Berufsrecht Wirtschaftsprüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Wenn es um Bankaufsicht Erlaubnis Und Vertrieb in Fachanwalt Bank Kapitalmarktrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
Wenn es um Prüfung vor Ort managen in Bank-Rechtsabteilung geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Tatbestands- oder Anspruchsmatrix mit Gegenargumenten.