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Wenn es um Schriftsatz, Vermerk und Mustertext in Berufsrecht Steuerberater geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 32 StBerG — Hilfeleistung in Steuersachen.§ 33 StBerG — Befugnis der Steuerberater.§ 57 Abs. 1 StBerG — allgemeine Berufspflichten.§ 57a StBerG — Werbung.§ 64 StBerG — Gebühren.§ 67 StBerG — Handakten.§ 80 AO — Bevollmaechtigte und Beistand.§ 153 AO — Berichtigungspflicht.§ 370 AO — Steuerhinterziehung als Risikogrenze.§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB — Verschwiegenheit.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin berufsrecht-steuerberaterWenn es um Schriftsatz, Vermerk und Mustertext in Berufsrecht Wirtschaftsprüfer geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Erstellt Entscheidungsvorlagen im Berufsrecht für Steuerberater: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert Mandantennachricht oder Entwurf.
Wenn es um Schriftsatz, Vermerk und Mustertext in Berufsgerichtliche Verfahren Freie Berufe geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.