From bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer
Wenn es um Fristen und Anfechtungszeitraum — AnfG in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Anfg Fristen Und Anfechtungszeitraum; Arbeitsfeld: bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer.
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1. Wann wurde die anfechtbare Rechtshandlung vorgenommen (Datum)?
| Anfechtungstatbestand | Frist | Fristbeginn |
|---|---|---|
| § 3 Abs. 1 AnfG (Vorsatz) | 10 Jahre | Vornahme der Rechtshandlung |
| § 4 AnfG (unentgeltlich) | 4 Jahre | Vornahme der Rechtshandlung |
Die Rechtshandlung muss innerhalb von zehn Jahren vor Erhebung der Anfechtungsklage oder (bei außergerichtlicher Anfechtung) vor der Anfechtungserklärung vorgenommen worden sein.
Beginn der Frist: Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung, nicht Zeitpunkt der Kenntnis des Gläubigers.
Rechtliche Handlung in mehreren Schritten: Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Frist mit Eintragung der Auflassung im Grundbuch (Vollendung der Rechtshandlung).
Vier-Jahres-Frist, die rückwirkend von der Anfechtungserklärung berechnet wird.
Der Anfechtungsanspruch verjährt nach § 15 AnfG in drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von der Rechtshandlung und dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1 BGB).
Absolute Grenze: Zehn Jahre nach der Rechtshandlung (§ 199 Abs. 4 BGB analog; streitig).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Anfechtung einer Willenserklärung nach Paragraf 119 oder 123 BGB, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Paragraf 812 folgende BGB, Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz und Insolvenzanfechtung nach Paragraf 129 folgende InsO sind getrennte Anspruchssysteme. Zuerst Anspruchsberechtigter, Anfechtungsgegner, Rechtshandlung, Benachteiligung, subjektive Merkmale, Frist und Rechtsfolge bestimmen. Eine Entscheidung aus einem anderen System nur nach ausdrücklicher Prüfung ihrer Übertragbarkeit verwenden; jedes Zitat benötigt Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragende Aussage und Quelle.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prueferWenn es um Fristen und Anfechtungszeitraum — AnfG in bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Anfg Anfechtungszeitraum Verjaehrung; Arbeitsfeld: bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prüfer.
Wenn es um Anfechtungsfrist, Anfechtungserklärung und Bestätigung — Paragrafen 121 bis 124 und Paragraf 144 BGB in BGB AT Prüfer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Anfechtungsfrist Erklaerung Bestaetigung; Arbeitsfeld: BGB AT Prüfer.
Checks deadlines, form, jurisdiction, legal remedies, and immediate measures for § 146 InsO (statute of limitations on avoidance claims) and provides a deadline and risk traffic light with immediate steps.